Landgericht muss Vergewaltigungsfall neu aufrollen

Trier · Der Fall eines Luxemburgers, dem vorgeworfen wird, seine Lebensgefährtin in ihrem Haus in der Nähe von Bitburg vergewaltigt sowie mit Kette und Besenstiel verprügelt zu haben (der TV berichtete) muss neu verhandelt werden. Denn der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Trierer Landgerichts aufgehoben.

Ende April 2013 hatte das Landgericht den damals 35-Jährigen zu drei Jahren Haft verurteilt und die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik veranlasst. Der Mann legte Revision ein. Mit Erfolg. Nach Ansicht des Bundesgerichtshof genügten die Feststellungen der Kammer zum Krankheitsbild nicht, um ihn in die Klinik einzuweisen. Nun soll eine andere Kammer des Trierer Gerichts den Fall aufrollen. kah

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