Landgericht Trier verurteilt Bruchpiloten erneut

Trier/Bitburg · Fahrlässige Gefährdung des Luftverkehrs - So lautet das Urteil der Berufungskammer des Landgerichts Trier gegen einen Hobbypiloten, das heute gefällt wurde. Der Mann war im Sommer 2005 während der Landung mit seienm Sportflugzeugauf dem Bitburger Flugplatz mit einem Porsche kollidiert.

Das Gericht hat damit ein Urteil des Amtsgerichts Bitburg bestätigt.

Der Mann aus Leverkusen wurde verwarnt und zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt als im Amtsgerichtsurteil.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann vor fünf Jahren auf dem Bitburger Flugplatz versehentlich auf dem Sportwagen gelandet war.

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