Landgericht Trier verurteilt drei Männer wegen Erpressung und Raubes

Trier · Die Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat drei Männer wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Erpressung verurteilt - zwei von ihnen zu einer Bewährungsstrafe, einen zu einer Freiheitsstrafe.

Trier (red) Den drei Angeklagten im Alter zwischen 29 und 34 Jahren wurde vorgeworfen, im Mai 2016 in Trier von dem Zeugen G. die Zahlung von 25 000 Euro gefordert zu haben. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, sollen sie dem Zeugen G. unter Vorhalten eines Jagdmessers mit körperlicher Gewalt gedroht haben. Zudem sollen die Angeklagten D. und I. den Zeugen bei dieser Gelegenheit ins Gesicht geschlagen haben. Anschließend sollen sie G. dessen Geldbörse, in der sich zu diesem Zeitpunkt etwa 800 bis 1000 Euro Euro Bargeld befand, weggenommen haben.

Der Angeklagte E. wurde nun zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Freiheitsstrafe des Angeklagten I. von zwei Jahren wurde ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte D. muss hingegen für sechs Jahre ins Gefängnis. Das Urteil ist nur hinsichtlich des Angeklagten D. rechtskräftig. Von den drei Angeklagten, die zunächst noch am Folgetag verhaftet worden waren, befindet sich nur noch der Angeklagte D. in Untersuchungshaft. Die Haftanordnungen für die beiden Mitangeklagten wurden bereits im Juni 2016 aufgehoben.

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