Prozess Landgericht Trier verurteilt Mann nach Bluttat zu sechs Jahren Haft

Trier · Das Landgericht Trier hat einen 51-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Landgericht Trier verurteilt Mann nach Bluttat zu sechs Jahren Haft
Foto: TV/Friedemann Vetter

Die Richter der 1. Schwurgerichtskammer sehen als erwiesen an, dass der Mann am 21. Oktober in Trier seine Lebensgefährtin 18 Messerstichen lebensgefährlich verletzt hat. Die Tat hatte der Angeklagte mit einem Küchenmesser, das eine Klingenlänge von etwa 18 Zentimetern hatte, begangen und die Frau an Brust, Rücken und Bauch verletzt.

Er soll von seinem Opfer abgelassen haben, nachdem es mehrfach an der Tür geklopft hat.

Die Frau wurde durch eine Notoperation gerettet. Der Angeklagte ist bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten und befand sich seit dem Tag der Tat in Untersuchungshaft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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