Justiz Drogen mit Gewalt eingefordert

Trier. · Das Landgericht Trier hat zwei Männer wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und neun Monaten sowie zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

 Das Landgericht Trier hat zwei Männer verurteilt, die ein Paar in einer Wohnung überfallen haben sollen.  

Das Landgericht Trier hat zwei Männer verurteilt, die ein Paar in einer Wohnung überfallen haben sollen.  

Foto: dpa/Volker Hartmann

Die beiden Trierer mittleren Alters, R. und S., sind der Justiz bestens über die Drogenszene bekannt und mehrfach einschlägig vorbestraft. Auch bei der zur Verhandlung anstehenden Tat handelte es sich um einen Konflikt im Drogenmilieu.

Laut Anklage sollen sie am 22. November 2019 ein Paar in einer Trier-Kürenzer Wohnung überfallen, verletzt und beraubt haben. Dabei habe der Angeklagte R. den Bewohner zunächst zu Boden geworfen. Danach sei der Mann mit einem Schlagstock aus Holz traktiert und schließlich mit Springerstiefeln gegen den Kopf getreten worden.

Der Frau habe R. zudem ins Gesicht geschlagen. Schließlich hätten R. und der Mitangeklagte S. Geld und die Handys gefordert. Der Frau sei es im Getümmel gelungen, zu flüchten. Der Mann habe am Ende sein Handy und rund 150 Euro herausgerückt.

Soweit die Anklage. Doch bei der Beweisaufnahme stand die Dritte Große Strafkammer vor dem Problem, dass der Überfallene als Hauptzeuge durch Abwesenheit glänzte. Er ist inzwischen wohl verzogen und nicht auffindbar. Doch es gab die Diagnose des Krankenhauses, wo der Mann sich hatte behandeln lassen: Blaue Flecken und einige Hautabschürfungen – ein mit Springerstiefeln getretener Kopf sieht anders aus. Nicht rundum überzeugend wirkten nach Ansicht der Kammer auch die Aussagen der Frau.

Die Angeklagten räumten den Raub ein, nicht aber die schweren Misshandlungen. Der Mann sei von R. lediglich mehrfach aufs Sofa zurückgestoßen worden, als er habe aufbegehren wollen. Außerdem gaben sie an, dass sie sich von ihm – ihrem Drogendealer – betrogen gefühlt hätten. Die „bewusstseinserweiternden“ Kräutermischungen, die sie regelmäßig bei ihm gekauft hätten, habe er immer stärker mit schwarzem Tee gestreckt. „Wir wollten nur die Kräuter holen, die wir schon bezahlt hatten“, sagten sie.

Wie dem auch sei – Staatsanwalt Baumgarten beantragte jeweils fünf Jahre Haft. Verteidigerin Martha Schwiering bat für ihren stark alkoholabhängigen Mandanten S. um ein mildes Urteil und beantragte eine Entziehungsmaßnahme. Für R. bat Verteidigerin Anne Bosch ebenfalls um ein mildes Urteil. Schließlich verkündete der Vorsitzende Richter Armin Hardt das Ergebnis der Beratung: Drei Jahre und neun Monate Haft für R. sowie drei Jahre und sechs Monate Haft für S. Außerdem ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Die Angeklagten nahmen die Urteile an. Die Entscheidung im Fall von S. ist damit rechtskräftig, die andere noch nicht, weil der Staatsanwalt eine entsprechende Erklärung zunächst abgelehnt hat.

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