Landgericht Trier wehrt sich gegen Vorwürfe im Geisterfahrerin-Fall

Trier · Bald eineinhalb Jahre nach dem tödlichen Unfall, den eine Geisterfahrerin aus der Eifel auf der Autobahn 1 verursacht hat, steht der Prozess gegen die 62-Jährige immer noch aus. Die Verteidigung der Autofahrerin aus Daun und auch Juristen haben das kritisiert. Jetzt wehrt sich das Landgericht – und kündigt einen baldigen Prozessbeginn an.

 Eines der total zerstörten Autos nach dem Frontalzusammenstoß auf der A1 bei Rivenich (Archivfoto)

Eines der total zerstörten Autos nach dem Frontalzusammenstoß auf der A1 bei Rivenich (Archivfoto)

Foto: Agentur Siko

Der Vize-Chef des Trierer Landgerichts, Manfred Grüter, ist sauer. Die Kritik an der langen Dauer des Verfahrens gegen die 62-jährige Daunerin, die als Geisterfahrerin auf der A1 im Oktober 2012 einen Vater und zwei seiner Kinder in den Tod riss, sei ungerechtfertigt, sagt Grüter. Für eine Strafsache, bei der der Angeklagte nicht in Untersuchungshaft sitzt, sei eine solche Dauer nicht unüblich. Das habe auch nichts mit Überlastung zu tun.

Der Verteidiger der Geisterfahrerin, Hans-Josef Ewertz als auch Justizkreise haben dagegen kritisiert, dass es noch immer keinen Termin für den Prozess gegen die Frau gibt. Diese Kritik sei bisher nicht ans Gericht herangetragen worden, sagte eine Gerichtssprecherin.

Vor acht Monaten sei das Verfahren vor dem Trierer Landgericht von der zuständigen Strafkammer zugelassen worden. Seitdem habe sich die zuständige Kammer des Gerichts ausführlich mit dem Fall beschäftigt. Gleichzeitig seien aber auch sieben neue Verfahren, sogenannte Haftsachen, hinzugekommen, die zunächst verhandelt werden müssten. Das habe nichts damit zu tun, dass es zu wenig Richter am Landgericht gebe, sagte die Sprecherin.

Derzeit gebe es 25 Richter, neun davon bei den Strafkammern. Nachdem die Trierer Staatsanwaltschaft im vorigen April Anklage gegen die Daunerin erhoben hatte, wurde das Verfahren an das Wittlicher Amtsgericht verwiesen.

Das Amtsgericht sah sich wegen der Bedeutung des Verfahrens für nicht zuständig und gab es an das Landgericht ab. Das sei völlig richtig gewesen, da es sich um ein umfangreiches Verfahren handele, sagte die Landgerichtssprecherin. Sie rechnet damit, dass der Prozess Ende des Frühjahrs beginnen wird.

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