Ihre Meinung Eifer bringt städtische Mitarbeiter und andere in Gefahr

Radarkontrollen

Zu Berichten über Geschwindigkeitsmessungen der Stadt Trier:

Aufgrund einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 6 km/h wurde gegen mich ein Verwarnungsgeld von 15 Euro festgesetzt.

Ich befuhr die Luxemburger Straße in Trier gegen 16.55 Uhr (im Feierabendverkehr) in Höhe der ehemaligen Kasernen in Richtung Luxemburg. Ich beobachtete, wie ein Hilfspolizeibeamter der Stadt Trier an dieser Stelle die Fahrbahn überquerte, nachdem er das Lasermessgerät installiert hatte. Er  überquerte auch die Gegenfahrbahn. Mehrere Verkehrsteilnehmer (in beiden Fahrtrichtungen) mussten bremsen, um den besagten Herrn nicht zu gefährden.

Der Eifer, den die Stadt Trier durch ihre Hilfspolizeibeamten an den Tag legt, um ihre Einnahmen zu erhöhen (zumindest im vorliegenden Fall), darf nicht so weit gehen, dass man praktisch alles in Kauf nimmt, sprich selbst und andere in Gefahr bringt, um sogenannte Raser zu enttarnen. Ich würde mir wünschen, dass in derartigen Fällen die Vernunft obsiegt, damit nichts Schlimmeres als eine um 6 km/h überschrittene Höchstgeschwindigkeit passiert (nach Abzug der Toleranz von 3 km/h).

Die 15 Euro Verwarnungsgeld habe ich gezahlt – darum geht es mir nicht.

Franz-Rudolf Justen, Kenn

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort