Ihre Meinung Und es geht doch einiges

Denkmalschutz

Zum Artikel „Vom Denkmal zur Bruchbude – wie kann das sein?“ (TV vom 10./11. April):

Der in großer Aufmachung erschienene Artikel widmet sich der beklagenswerten Verwahrlosung und dem Verfall schützenswerter Kulturdenkmäler im Stadtbild von Trier, ohne aber zu überzeugen. Es ist fast immer ein Ausdruck von Schwäche, nur zu rechtfertigen, was alles nicht geht, statt das zu tun, was geht.

Ein schlichter Blick in das Denkmalschutzgesetz von Rheinland-Pfalz zeigt die Wege auf, wertvolle Bausubstanz auch gegen den Widerstand der Eigentümer zu retten.

So stellt Paragraf 14 Absatz 2 eine sehr wirksame Ermächtigungsgrundlage zum Einschreiten dar, wenn es dort heißt: „Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte, die die Erhaltung eines geschützten Kulturdenkmals dadurch gefährden, dass sie im Rahmen des Zumutbaren vorhandene Schäden oder Mängel nicht beseitigen oder keine Vorsorge zur Verhinderung von Schäden und Mängeln treffen, haben nach Anordnung der unteren Denkmalschutzbehörde die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen.“

Natürlich ist das nicht so einfach und kostet am Ende unter Umständen viel Geld, da die wirtschaftliche Zumutbarkeit und der Eigentumsschutz des Grundgesetzes eine Rolle spielen. Aber es geht (siehe Paragrafen 30 bis 32). Zur Not muss am Ende der Weg der Enteignung und des finanziellen Ausgleichs beschritten werden.

Hilflos ist man also nicht. Wenn Stadtverwaltung und Landesbehörden den gleichen Mut und die Entschlossenheit an den Tag legen würden, die sie bei der Verfolgung von Verkehrssündern mit Bußgeldern zeigen, wäre der Sache schon sehr geholfen.

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