Ihre Meinung Besetzung der Gremien anders regeln

Stadtwerke Trier

Zum Beitrag „Kampfabstimmung um Stadtwerke-Chef“ (TV vom 29./30.3.2018):

Das Abstimmungsergebnis bei der anstehenden Vertragsverlängerung des kaufmännischen Vorstands der Stadtwerke, Dr. Olaf Hornfeck, lässt einige Merkwürdigkeiten erkennen. Mit knapper Stimmenmehrheit wurde im zuständigen Verwaltungsrat des Stadtwerkekonzerns eine Vertragsverlängerung abgelehnt. Warum die Ablehnung erfolgte, ist nicht ersichtlich. Die wirtschaftliche Situation der Stadtwerke, soweit bekannt, erscheint nicht schlecht.

Es wird berichtet, der OB habe sich möglicherweise der Stimme enthalten. Allerdings wäre ein solches Verhalten des OB kaum glaubwürdig, weil der Pressesprecher der Stadt Trier nach der Abwahl von Herrn Hornfeck ausdrücklich die bisherige gute Zusammenarbeit der Stadt Trier und der Stadtwerke hervorgehoben hat.

Des Weiteren wird auch vermutet, dass das negative Abstimmungsergebnis vor allem von Vertretern der Verantwortungsgemeinschaft im Trierer Stadtrat, den Parteien der CDU und der Grünen, bestimmt sei. Sollte diese Vermutung zutreffend sein, wäre dies aus verschiedenen Gründen höchst problematisch:

Besitzen die Vertreter der Fraktionen im Verwaltungsrat der Stadtwerke überhaupt die sachliche Kompetenz, die Leistungen des kaufmännischen Vorstands der SWT zu beurteilen? Das dürfte kaum der Fall sein.

Vielmehr ist anzunehmen, dass der Beschluss des Verwaltungsrates in der ausschließlichen Besetzung durch Mitglieder des Stadtrates, nicht hingegen durch Fachleute mit kaufmännischer Kompetenz erfolgte. Eine Besetzung des Verwaltungsrates durch Fachleute ist nicht erfolgt, sie wäre aber nach der Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz rechtlich möglich gewesen.

Ein Abstimmungsverhalten im Verwaltungsrat der Stadtwerke nach Parteienzugehörigkeit erscheint auch problematisch, weil die Mitglieder des Verwaltungsrats die Aufsichtsfunktion im Sinne der Stadt Trier wahrnehmen sollten, nicht im Sinne von Parteien des Stadtrats.

Folgerung: Der aktuelle Fall der Ablehnung des Stadtwerke-Chefs sollte generell zu denken geben. Die Besetzung von Verwaltungsräten öffentlicher Unternehmen oder von Gremien mit Aufsichtsfunktionen in öffentlichen Unternehmen sollte in der Zukunft anders geregelt werden.

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