Ihre Meinung Da ist die City-Initiative gefragt

Verkehr

Zum Bericht „Lastwagen raus aus der Fußgängerzone?“ (TV vom 3. Dezember):

Ich bin oft und zu jeder Tageszeit in der Fußgängerzone in Trier unterwegs und beobachte schon lange mit Sorge das Thema Lieferverkehr dort. Die Beobachtungen des TV-Lesers aus Fell kann ich nur bestätigen. Mehr noch – das Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten ist inzwischen gang und gäbe. Da beobachtet man LKW, Sprinter, kleinere Firmenfahrzeuge und Privatwagen, die nach 11 Uhr durch die Fußgängerzone fahren.

Natürlich muss der Einzelhandel seine Ware bekommen, und natürlich muss die Lieferung von Paketen und Päckchen ohne große Zeitverzögerung erfolgen (wir kennen alle das Problem der Paketzusteller).

Aber: Trier besitzt eine der schönsten Fußgängerzonen in Deutschland. Die Weltkulturerbe-Stätten können fast alle fußläufig besichtigt werden. Die Touristen (etwa 840 000 Übernachtungen 2018, TV vom 8. März 2019) kommen wegen der Sehenswürdigkeiten und gehen auch gerne hier einkaufen. Sollte dann der Einzelhandel nicht darauf achten, die Atmosphäre und den Reiz der Stadt und insbesondere der Fußgängerzone zu bewahren?

Da ist die City-Initiative gefragt, zusammen mit der Stadt ein Konzept zu erarbeiten, den Lieferverkehr zu strukturieren und die Fußgängerzone zu entlasten. Es gibt, und das ist in dem Artikel aufgenommen, gute Beispiele aus anderen Städten, wie mit dem Thema umgegangen werden kann.

Es verlangt Mut und vor allen Dingen die Bereitschaft, Dinge zu ändern und Abläufe anzupassen, um die Fußgängerzone wieder attraktiv zu gestalten. Es ist aber auch das Ordnungsamt gefragt, hier mehr Präsenz zu zeigen und durchzugreifen.

Fahrradfahrer werden zur Kasse gebeten, wenn sie außerhalb der zugelassenen Zeiten durch die Fußgängerzone fahren. Jedoch habe ich noch nicht beobachtet, dass der Fahrer eines Fahrzeugs angehalten und überprüft wurde.

Sollte nun das Ordnungsamt einwerfen, dass die Fahrer eine Sondergenehmigung haben, dann fordere ich die zuständigen Stellen auf, das Vergabeverfahren für Sondergenehmigungen zu überprüfen und zu novellieren und die bereits erteilten Sondergenehmigungen zu bereinigen.

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