Ihre Meinung Erst jetzt ein Notfall?

Soziales

Zum Bericht „Jede Vergewaltigung ist nun ein Notfall“ (TV vom 20. Januar):

So titelte der TV und berichtete über eine Kooperationsvereinbarung zwischen Krankenhaus, Frauennotruf Trier und Landesregierung. Der Vertrag ist löblich und regelt eine Behandlungspflicht des Krankenhauses sowie die Speicherung von Daten und Spuren nach einer Vergewaltigung. Meines Erachtens sollte dieses Verbrechen als Offizialdelikt auch unmittelbar durch das Krankenhaus an die Staatsanwaltschaft gemeldet werden.

Im sehr taktvoll formulierten Artikel werden allerdings einige Nebelkerzen geworfen: von der seltsamen Überschrift bis zu den Aussagen der Krankenhausvertreter. Der mit Recht empörende Kölner Fall, bei dem eine Patientin in zwei kirchlichen Krankenhäusern abgewiesen wurde, war keineswegs eine „antikirchliche Medienkampagne“, sondern zeigte ein höchst unethisches Verhalten auf. Als Arzt möchte ich das Recht der behandelnden Ärzte und Krankenschwestern reklamieren, dass sie allein ihrem Gewissen verpflichtet sind. Sie müssen nicht ihrem Arbeitgeber, sondern der Not der Patientin gerecht werden. Jedes Arbeitsgericht würde sie inzwischen schützen.

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