Ihre Meinung Fraktionszwang ist verfassungswidrig

Trier · Kommunalpolitik

Zum Bericht „Monzel zieht zurück, Albrecht steht bereit“ (TV vom 29./30. Mai):

Beim Treffen der Trierer CDU bemängelte Kreisparteivorsitzender Maximilian Monzel, dass sich aus seiner Partei bezüglich des Baugebiets Brubach „nicht alle an den gemeinsamen Beschluss gehalten“ hätten und griff die drei Abweichler, die alle auf Mariahof wohnen, scharf an, besonders Jutta Albrecht..

Dazu meine Meinung:

Erstens: Der von Herrn Dr. Monzel gewünschte Fraktionszwang ist verfassungswidrig, da er gegen das Prinzip des freien Mandats verstößt. Analog zum Artikel 38, Absatz 1, Satz 2 des Grundgesetzes sind meines Erachtens auch die Stadtratsmitglieder nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen.

Zweitens: Alle drei Abweichler wohnen auf Mariahof und haben profunde Sachkenntnisse und fundierte Gründe, das Baugebiet Brubach abzulehnen.

Das Baugebiet Brubach mit allen Mitteln gegen ernstzunehmende Bedenken vieler Bürger der Stadt Trier mit einem Fraktionszwang durchzuboxen, halte ich für äußerst bedenklich.

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