leserecho dobermann

Meine Meinung in Kürze zum dem Bericht ist, dass Sie hier ein völlig ungeeignetes Thema zur Diskussion stellen. Auch der größte Hundefreund kann nichts anderes tun, als Herrn Schneider zuzustimmen.

Bestrafung des Hundeführers, Hundeführerschein, Prüfung, bis dahin Leinenzwang und Maulkorb für den Hund. Was soll denn da diskutiert werden? Oder möchten Sie vielleicht ganz einfach, dass Hundefreunde und Hundegegner sich im Trierischen Volksfreund verbal zerfleischen? Gabi Tigges, Konz Für das Ordnungsamt scheint die Sicherheit auf dem Moselradweg kein Thema zu sein. Leider muss man immer wieder fest stellen, wie rücksichtslos Hundehalter ihre vierbeinigen Freunde frei laufen lassen. Das Ordnungsamt ist hier in der Pflicht, für die Sicherheit zu sorgen und sollte öfters mal auf eine Parkuhrenkontrolle verzichten und stattdessen an der Mosel nach dem Rechten sehen. Hoffentlich wird der Hundehalter ermittelt, der in rücksichtsloser Art für die Verletzung von Herrn Schneider verantwortlich ist. Hans Jörg Frieden, Trier Der Vorfall ist bedauerlich, jedoch hat sich der Hundehalter zunächst ja sehr korrekt verhalten, indem er seinen Hund angeleint hat. Warum der Hund dann gebissen hat, ist schwer nachzuvollziehen. Jetzt hätte der Hundebesitzer Hilfe rufen müssen und sich natürlich nicht entfernen dürfen. Herr Schneider sagt, dass diese Menschen eine Gefahr für die Mitbürger seien. Für mich ist aber Herr Schneider die größere Gefahr, wenn er in Zukunft nicht mehr unbewaffnet aus dem Hause geht. Ich habe auch einen Hund und bin oft an der Mosel, ich hoffe, dass sich unsere Wege niemals kreuzen werden. Bitte liebe Verantwortliche, handeln Sie und nehmen dem Mann die Waffen weg. Ich als Hundebesitzerin möchte auch in Zukunft spazieren gehen können, ohne Angst um mein Leben und das meines Hundes zu haben. Gisela Kohr, Trier Dass zähnefletschende und beißende Hunde seit Jahren öffentlichkeitswirksam publiziert werden ist absolut nichts Neues. Allerdings irritierten mich die letzten Worte des attackierten Rollstuhlfahrers Herrn Werner Kurt Schneider: "Ich habe zwei Waffenscheine und werde zukünftig nicht mehr unbewaffnet aus dem Hause gehen". Wer scharfe Waffen erwirbt und besitzt, darf sie noch nicht führen! Waffenrechtlich betrachtet, benötigt der Normalbürger einen Waffenbesitzschein, um eine Waffe führen zu dürfen, zum Beispiel Sicherheitsbedienstete, die im Falle der Notwehr die Waffen einsetzen können. Besser sind Tränengas oder Pfeffersprays, die im übrigen auch der Selbstverteidigung von Frauen ihre Dienste tun. Dr. Désirée Dall´Agnol, Trier Mir selbst sind schon die tollsten Dinge, was Hunde angeht, passiert. Nicht jeder Hund ist ein Freund vom Rollstuhlfahrer, und wenn der Rolli noch motorisiert ist, wie ich auch, dann reagiert so ein Tier schon mal und der Halter ist angehalten, sein Tier angeleint und im Griff zu haben. Es gibt Führerscheine für Boote, Fahrräder und Kraftfahrzeuge - wieso nicht auch für Hundehalter? Inzwischen haben wir eh mehr Hunde als Kinder - so mein Gefühl - im Trierer Raum. Na dann, gut wuff, wuff! Herbert Prinz, Trier

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