Loebstraße: Anlieger wollen Einstweilige Verfügung

Gegen die städtischen Sanierungspläne für ihre Straße wollen die Anlieger der Loebstraße Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Die Unternehmer wehren sich gegen den Bau eines Fahrradwegs entlang der Straße und gegen die Verschmälerung der Fahrbahn.

Trier. (woc) "Wir werden uns mit einer Einstweiligen Verfügung gegen die Ausbaupläne der Stadt wehren", erklärte Wolfgang Natus, Sprecher der Interessengemeinschaft Loebstraße, gestern nach einem Treffen der IG. Damit droht der seit Wochen schwelende Streit zwischen den Anliegern und der Stadtverwaltung zu eskalieren. Die Anlieger wollten ein Gutachten darüber erstellen lassen, ob der entlang der Straße geplante Fahrradweg nicht auch durch ein Naturschutzgebiet an der Mosel geführt werden könnte. Nach Vorstellung der Anlieger könnten so Parkplätze neben der Fahrbahn und auch die jetzige Fahrbahnbreite von 8,50 Metern erhalten bleiben. Der städtische Bauausschuss hatte sich allerdings dagegen ausgesprochen, die bereits vom Stadtrat beschlossenen Sanierungspläne noch einmal aufzuschnüren.

Als Grund für eine Einstweilige Verfügung, die die Anlieger erwirken wollen, führen die Anlieger an, dass der geplante Radweg laut Natus ein "unglaubliches Gefahrenpotenzial" berge. Zwischen 1200 und 1500 Autos würden den Weg, der zwischen Fahrbahn und verbleibenden Parkplätzen verlaufen soll, täglich kreuzen. Außerdem sei die geplante Straßenbreite von 6,50 Metern zu schmal, um den LKW-Lieferverkehr wie gewohnt abwickeln zu können. "Diese Dinge werden wir mit mehreren Gutachten beweisen", kündigte Natus an.

Baudezernentin Simone Kaes-Torchiani hat keine Angst vor der Klage: "Wir führen derzeit Einzelgespräche mit den Anliegern, um Lösungen für die vermeintlichen Probleme aufzuzeigen", erklärte sie. Mit der Sanierung der Straße werde begonnen, sobald die Finanzaufsicht dem städtischen Haushalt 2009 zustimme.

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