Lorscheider wollen selbst bestimmen

Lorscheid · Sollen nur die direkten Anlieger oder alle Grundstückseigentümer im Ort bezahlen, wenn eine Straße ausgebaut wird? Darüber wird in Lorscheid seit Monaten gestritten. Weil jetzt unerwartet ein Ausbau bevorsteht, hat ein Ratsmitglied ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht.

 Nach der Kanalsanierung in der Wellscheider Straße ist klar, dass die marode Tragschicht erneuert werden muss. Den Streit darüber, wer den Ausbau mitbezahlen muss, wollen einige Lorscheider mit Hilfe eines Bürgerbegehrens klären. TV-Foto: Christa Weber

Nach der Kanalsanierung in der Wellscheider Straße ist klar, dass die marode Tragschicht erneuert werden muss. Den Streit darüber, wer den Ausbau mitbezahlen muss, wollen einige Lorscheider mit Hilfe eines Bürgerbegehrens klären. TV-Foto: Christa Weber

Lorscheid. Der Streit über Anliegerbeiträge zum Straßenausbau in Lorscheid geht in die nächste Runde. Gemeinderatsmitglied Jutta Gard-Becker hat Ortsbürgermeister Ludwig Welter ein Bürgerbegehren (siehe Extra) mit 73 Unterschriften übergeben. Die Unterzeichner wollen erreichen, dass in ihrem Dorf wiederkehrende Beiträge eingeführt werden.
Rat gegen Systemwechsel


Bisher gilt: Wird in Lorscheid eine Straße ausgebaut, bezahlen dafür nur die direkten Anlieger. Bei wiederkehrenden Beiträgen würden für jeden Ausbau - nach Abzug des Gemeindeanteils - alle Grundstückseigentümer im Ort zur Kasse gebeten. Da demnächst einige Straßen auf Vordermann gebracht werden sollen, kam 2013 im Rat die Idee auf, das Beitragssystem zu wechseln. Im Februar entschied eine knappe Ratsmehrheit, doch alles beim Alten zu lassen. Zuvor hatte allerdings bei einer Informationsversammlung die Mehrheit der 60 Teilnehmer für wiederkehrende Beiträge votiert (der TV berichtete).
Ortschef Welter argumentierte, dass das Bürgervotum "nicht repräsentativ" und nur als "Stimmungsbild" für den Rat gedacht gewesen sei. Weil das einige Bewohner verärgerte, zog der Lorscheider Jan Schmitt mit Unterschriftenlisten von Haus zu Haus, um die Meinung aller Eigentümer abzufragen. Auf das Ergebnis will Jutta Gard-Becker nicht warten: "Herr Schmitt kommt nur langsam voran, uns läuft aber die Zeit davon." Es gebe eine "große Unzufriedenheit im Ort", sagt die 50-Jährige. Eile sei geboten, weil nun unerwartet der Ausbau der Brunnen- und Wellscheider Straße zur Debatte stehe.
Die VG-Werke hätten dort den Kanal saniert und festgestellt, dass die untere Tragschicht marode sei. Die Wiederherstellung der Straßendecke hätten die Werke bezahlt. Da nun aber mehr zu erneuern sei, müssten die Anlieger mitbezahlen. Bei einer Versammlung dazu sei allerdings unklar gewesen, ob und welche Seitenstraßen zur Brunnen- und Wellscheider Straße gehörten, sagt Gard-Becker. In der Ratssitzung vor Ostern stellte der Ortschef klar, dass auch "die Anhängsel unter 100 Metern Länge zur Abrechnungseinheit zählen". Demnach müssen Anlieger von Born- und Neugasse sowie Schulstraße und Hinterm Pfarrhaus den Ausbau mitbezahlen, obwohl vor ihrer Haustür nichts passiert. Im Rat kam gleich der Vorwurf auf, man führe "wiederkehrende Beiträge durch die Hintertür" ein.
"Alles kocht hoch, wir kriegen keine Ruhe mehr rein", sagt Gard-Becker. Es sei "das Beste, wenn die Leute jetzt selbst entscheiden". Laut VG-Verwaltung, die das Begehren geprüft hat, sind "genügend gültige Unterschriften vorhanden". Wenn der Rat das Begehren zulasse, müsse er erneut über die wiederkehrenden Beiträge beraten. Eine Frist gebe es nicht. Lehnt der Rat das Anliegen erneut ab, folgt ein Bürgerentscheid (siehe Extra).
Dies wäre erst das zweite Bürgervotum in der VG Ruwer - nach dem Entscheid in Farschweiler zum Römer-Keltenpfad im August 2012. Ortschef Welter will "unbedingt im alten Rat" über das Begehren beraten, also vor der Wahl am 25. Mai. Komme es zum Bürgerentscheid, sei das "in Ordnung. Die Sache muss endgültig geklärt werden".
Über den Ausbau von Brunnen- und Wellscheider Straße soll der Rat jedoch schon am Dienstag, 29. April, beschließen. "Abgerechnet wird ja erst später. Und die Firma ist jetzt im Ort." Für den heutigen Freitag, 19.30 Uhr, sind alle betroffenen Anlieger zu einer Versammlung im Dorfsaal eingeladen.Extra

Ein Bürgerbegehren können Bürger zu einer Angelegenheit ihrer Gemeinde anstoßen. So sieht es die Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vor. Ausnahmen sind etwa Haushaltsfragen oder Bauleitpläne. Das Begehren wird schriftlich bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Pflichtinhalt: die zu entscheidende Angelegenheit als Frage formuliert, die mit Ja oder Nein zu beantworten ist; eine Begründung, ein Vorschlag zur Kostendeckung des begehrten Projekts und bis zu drei Personen, die das Begehren vertreten. Unterschreiben müssen zehn Prozent der bei der letzten Wahl zum Gemeinderat wahlberechtigten Einwohner (50 im Fall des aktuellen Begehrens aus Lorscheid). Die VG-Verwaltung überprüft die Unterschriften und übergibt die Liste dem Gemeinderat. Stimmt dieser dem Begehren zu, wird das Projekt realisiert. Falls nicht, folgt ein Bürgerentscheid. Dabei muss sich in einem Wahlverfahren ähnlich der Ortsbürgermeisterwahl eine Mehrheit für das Projekt entscheiden. Diese Mehrheit muss mindestens 20 Prozent aller im Ort Stimmberechtigten entsprechen. cweb

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