Luxemburger vor Beerdigung verurteilt

TRIER. Am Tag der Beerdigung seiner Mutter ist gestern ein 18 Jahre alter Luxemburger wegen schweren räuberischen Diebstahls zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der junge Mann hatte Anfang April einem Gleichaltrigen in Trier das Handy geraubt.

Morgens Gericht, mittags Friedhof: Wenige Stunden vor dem Begräbnis seiner Mutter musste sich am Mittwoch ein Luxemburger vor dem Trierer Landgericht verantworten. Der junge Mann gestand, in der Nacht zum 1. April einem gleichaltrigen Trierer, der mit zwei Kumpels auf dem Heimweg war, das Handy entwendet zu haben. Zuvor hatte er den Mann darum gebeten, ihm das Mobiltelefon für einen Anruf zu leihen. Als der Trierer ihm das Handy gab, machte sich der luxemburger Soldat mit einem Begleiter aus dem Staub. Das Trio folgte ihnen, als sich der 18-Jährige plötzlich umdrehte, ein Klappmesser zog und es einem der jungen Männer drohend unter die Nase hielt: "Ich gebe das Handy nicht raus", soll er gesagt haben. Danach verschwanden der Dieb und sein Begleiter in einer Trierer Diskothek. Die alarmierte Polizei nahm den jungen Luxemburger schließlich fest. Er saß vier Monate in Untersuchungshaft, ehe ihn unlängst das Koblenzer Oberlandesgericht gegen eine Kaution von 5000 Euro wieder auf freien Fuß setzte. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Rolf Gabelmann hatte sich der nicht vorbestrafte Mann erst im Oktober vergangenen Jahres für drei Jahre bei der luxemburgischen Armee verpflichtet. "Wegen der Trierer Geschichte" habe das Militär ihn aber kürzlich entlassen. Das Gericht verurteilte den Mann schließlich wegen schweren räuberischen Diebstahls zu einer einjährigen Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Sein Begleiter in der Tatnacht, der laut Gabelmann "betrunken war, nichts gesehen und nichts gemacht hat", bleib unbehelligt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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