Mann soll Ex-Frau vergewaltigt haben

Trier/Konz/Kell am See · Ein 33-jähriger Konzer soll seine Ex-Frau vergewaltigt und mehrfach gewürgt haben. Vor dem Landgericht muss er sich auch verantworten, weil er eine andere Frau mehrfach verprügelt haben soll. Der erste Verhandlungstag am Donnerstag endete nach der Verlesung der Anklage.

Trier/Konz/Kell am See. Der Mann aus Konz wird in Handschellen in den Verhandlungssaal geführt. Seit Juni sitzt er in der Wittlicher Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine Ex-Frau, mit der er zwei Kinder hat, vergewaltigt zu haben. Außerdem soll er eine andere Frau, mit der er nach der Trennung zusammen war, verprügelt haben. Staatsanwältin Stefanie Wöste zählt innerhalb weniger Minuten die Vorwürfe gegen den Mann auf - insgesamt geht es um zehn Fälle: Sexuelle Nötigung, Körperverletzung und Bedrohung (siehe Extra). Es entsteht der Eindruck, dass der Angeklagte notorisch Gewalt gegenüber Frauen anwendet.
Die brutalste Tat soll der Konzer mit kosovarischem Pass in einer Nacht im Mai 2013 begangen haben: Vor einem Hotel in Kell am See, in dem seine Ex-Frau arbeitete, habe er im Auto auf sie gewartet. Weil sie nicht freiwillig zu ihm in den Wagen gekommen sei, sei der Mann ausgestiegen, um sie brutal auf die Rückbank zu zwingen. Auf einem Parkplatz an der Hunsrück-Höhenstraße habe er angehalten und gedroht, seine Ex-Frau und sich umzubringen, weil er nicht ohne seine Kinder leben könne. Er habe sich jedoch beruhigt und sie zu ihrer Wohnung gebracht. Dort sei er wieder ausgerastet: Nachdem sie ihn nicht freiwillig küssen wollte, habe er seine Ex-Frau gewaltsam ausgezogen und vergewaltigt.
Mit Schal gewürgt


Im Juni soll der Angeklagte seine Ex-Frau dreimal mit einem Schal so lange gewürgt haben, dass sie kaum noch Luft bekommen habe. Ihr Leben sei in Gefahr gewesen, sagt Wöste. Die Ex-Frau wird in dem Verfahren nicht nur als Zeugin, sondern auch als Nebenklägerin auftreten.
Die Gewaltausbrüche bei seiner Ex-Frau blieben laut Wöste nicht die einzigen des Angeklagten. Zwischen 2009 und 2012 soll der Angeklagte auch die Frau gewürgt und verprügelt haben, mit der er nach der Scheidung von seiner Frau zusammen war. Mit ihr habe er zum Beispiel im November oder Dezember 2012 die Diskothek Club 11 in Trier besucht. Dort habe er sie an den Haaren gepackt, dann an den Handgelenken ergriffen und herausgezerrt - laut Wöste bis zur Treviris-Passage. Erst dort habe sie sich befreien können. Zu den Vorwürfen ließ sich der Angeklagte am Donnerstag nicht ein.
Klarheit sollen die Zeugenvernehmungen und Gutachteraussagen am 19. und 21. November bringen. Der Vorsitzende Richter Armin Hardt brach die Verhandlung nach der Verlesung der Anklage ab. Strafverteidigerin Martha Schwiering kündigte eine Erklärung der Verteidigung an. Richter Hardt hakte nach: "Da wird dann drinstehen, dass die Vorwürfe nicht zutreffend sind, oder?" Schwiering bestätigte, dass der Angeklagte zumindest einen Teil abstreiten werde.

Extra

Bei der Verhandlung vor dem Trierer Landgericht geht es um die Strafbestände der sexuellen Nötigung; Vergewaltigung, der (gefährlichen) Körperverletzung und der Bedrohung. Diese Straftaten sind in den Paragrafen 177, 224 und folgende sowie 241 im Strafgesetzbuch geregelt. Bei einer Vergewaltigung unterscheiden Juristen je nach Tathergang nach der Schwere des Vergehens. Der aktuelle Fall könnte ein besonders schwerer Fall sein. Dafür gibt es eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren. cmk

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