Markt vorerst doch nicht an Samstagen

Wenn's doch nur so einfach wär': Dass der Wochenmarkt auf dem Viehmarkt künftig auch samstags erlaubt sein soll, hat der Stadtrat im Dezember beschlossen. Doch wer für die Änderung der Rechtsverordnung zuständig ist, wissen offenbar weder Stadtverwaltung noch Landesregierung.

 Amelio Baresi bietet auf dem Trierer Wochenmarkt Obst, Gemüse, Salat und Kräuter an. TV-Foto: Christiane Wolff

Amelio Baresi bietet auf dem Trierer Wochenmarkt Obst, Gemüse, Salat und Kräuter an. TV-Foto: Christiane Wolff

Trier. Mehr als ein Jahr alt ist die Idee, dass der Wochenmarkt auf dem Viehmarkt nicht nur hinsichtlich des Angebots ausgeweitet, sondern künftig außer dienstags und freitags auch an Samstagen erlaubt sein soll. Die Grünen hatten den Wunsch damals in die politischen Gremien eingebracht. Rund neun Monate hatten Verwaltung und Fraktionen Zeit, sich damit zu beschäftigen.

Im Dezember beauftragte der Stadtrat dann auf Antrag des Ampel-Bündnisses die Stadtverwaltung mit der Ausweitung der Marksatzung: Erzeugern und Händlern sollte ermöglicht werden, auch samstags ihre Stände auf dem Viehmarkt aufzuschlagen. Neben Lebensmitteln vom Erzeuger, Blumen und Geschenkartikeln aus Naturwaren soll die neue Satzung auch Haushaltsartikel, Kurzwaren, Handwerksprodukte und zubereitete Speisen zulassen. Und für spezielle Tage wünscht sich der Rat, dass der Markt bis 22 Uhr geöffnet bleiben darf.

Bei der Stadtverwaltung gingen daraufhin Anfragen mehrerer Marktbeschicker ein, die auf dem Viehmarkt kunstgewerbliche Gegenstände und Haushaltsartikel anbieten wollen. Doch offenbar ist die Angelegenheit nicht so einfach, wie von Stadtrat und Verwaltung gedacht: "Für die Erweiterung des Wochenmarktsortiments ist der Erlass einer Rechtsverordnung nach Paragraf 67, Absatz 2 der Gewerbeordnung erforderlich", antwortet das städtische Presseamt auf die TV-Anfrage, wann es denn mit den Samstagsmärkten losgehe.

"Strittig ist derzeit die Frage, wer für den Erlass dieser Rechtsverordnung ermächtigt und somit zuständig ist", offenbart die schriftliche Antwort einen Einblick in den deutschen Behördendschungel.

Denn nicht nur die Stadtverwaltung, auch das Mainzer Wirtschaftsministerium ist offenbar unsicher, wer denn nun erlauben darf, dass auf dem Trierer Viehmarkt neben Wurst und Gurken auch Kerzenständer und Küchenmesser verkauft werden dürfen: "Die Frage der Zuständigkeit wird derzeit vom Ministerium in Mainz geprüft", erklärt das Presseamt. Dabei handele es sich "um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, die einer eingehenden Prüfung bedarf".

Einen Termin, zu dem die Prüfung abgeschlossen sein soll, gibt es nicht. "Bis zu dieser Entscheidung müssen wir die Erweiterung des Wochenmarktes zurückstellen", erklärt Hans-Günther Lanfer, Chef des Presseamts.

"Wir bleiben definitiv an der Sache dran", sagt Richard Leuckefeld von den Grünen. "Offenbar hat Mainz es versäumt, wie in anderen Bundesländern die Zuständigkeiten für Wochenmärkte in die Hand der Kommunen zu legen", erklärt er die rechtliche Lage.

Meinung

Behörden-Posse

Angesichts der vielen Kram- und Samstagsmärkte in der Region verwundert es, dass der Beschluss des Trierer Stadtrats, den Wochenmarkt auszuweiten, immer noch nicht umgesetzt ist. Dabei verhindert diesmal- was selten genug ist - nicht der chronische Geldmangel den Willen der Bürgervertreter. Nein, diesmal liegt es "nur" an den offenbar unklaren behördlichen Zuständigkeiten. Dabei hatte die Stadtverwaltung mehr als zwölf Monate Zeit, um sich mit dem Thema zu beschäftigen. Aufgefallen, dass Trier gar nicht zuständig ist für seine Wochenmarkt-Satzung, ist es allerdings erst dem neuen Wirtschaftsdezernenten Thomas Egger. Nur gut zwei Wochen nach seinem Amtsantritt hat der zumindest eine entsprechende Anfrage an das Mainzer Wirtschaftsministerium gestellt. Wie lange das Land jetzt benötigt, um diese "Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung" zu klären, steht allerdings in den Sternen. Nicht unwahrscheinlich, dass der Markt-Sommer bis dahin schon wieder vorbei ist. c.wolff@volksfreund.de

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