Natur Marode Pappel vom Moselufer kein Einzelfall

Trier · Vor einem Jahr ist wenige Meter entfernt schon einmal ein Baum umgestürzt. Die Stadt sagt: Uns sind auf privatem Areal die Hände gebunden.

 Der Stumpf zeigt deutlich: Der vor zwei Wochen umgestürzte Baum war krank. Die Stadt fordert den Grundstücksbesitzer zu Kontrollen auf.

Der Stumpf zeigt deutlich: Der vor zwei Wochen umgestürzte Baum war krank. Die Stadt fordert den Grundstücksbesitzer zu Kontrollen auf.

Foto: TV/Roland Morgen

Als er in der Zeitungsausgabe vom 15. August von der am Moselufer in Trier-Nord umgestürzten  Pappel las, hatte ein 37-jähriger TV-Leser ein Déjà-vu-Erlebnis: „Ganz in der Nähe ist bereits im August vergangenen Jahres ein  Baum umgestürzt. Dabei wurde ein Auto beschädigt.“ Damals wunderte sich der Trierer, der nicht namentlich genannt werden möchte, dass in den folgenden Tagen nichts dazu im TV erschien.

Die Erklärung dafür: In beiden Fällen stand der umgestürzte Baum auf privatem Gelände. „Hätte es sich um städtisches Areal gehandelt, dann hätten wir selbstverständlich darüber informiert“, versichert Rathauspressesprecher Ernst Mettlach.

Vor zwei Wochen hatte Raimund Ackermann den TV aufmerksam gemacht. Der 63-Jährige wunderte sich, dass ein abgebrochener  Baum seinen Jogging-Weg entlang der Mosel blockierte und es keine öffentliche Information dazu gab.

Da war die Stadt nicht komplett außen vor gewesen. Das Tiefbauamt sperrte routinemäßig den öffentlichen Weg und forderte den Besitzer des Grundstücks, auf dem die Pappel stand, auf, den Baum zu beseitigen. Das ist inzwischen geschehen, und der Weg wieder ungehindert passierbar.

Mettlach weist darauf hin, dass „grundsätzlich der jeweilige Eigentümer die Verkehrssicherheit von Bäumen auf privatem Grund gewährleisten muss“. Das sei nicht Aufgabe der öffentlichen Hand, die zudem ohne Einwilligung des Eigentümers auch gar nicht dessen Bäume kontrollieren dürfe.

Ein privater Eigentümer sei allerdings – im Gegensatz etwa zum städtischen Grünflächenamt – nicht zu Regelkontrollen verpflichtet; „Öffentliche Gefahren muss er jedoch erkennen und beseitigen.“ Wenn es ganz offensichtlich brenzlig wird, „kann die Stadt ihn dazu auffordern, die Gefahr zu beseitigen – schriftlich und mit geeigneter Fristsetzung“. Derweil könne das Tiefbauamt den Gefahrenbereich sperren, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. So, wie es vor kurzem am Ruwertal-Radweg geschehen sei.

Das Grünflächenamt könne bei Bäumen auf privatem Grund „nur dann reagieren, wenn auf Aufforderung ein Missstand nicht beseitigt wurde oder eine akute Gefahr besteht“, dann aber nur „als Amtshilfe für Polizei oder Feuerwehr“.

Konsequenzen haben die beiden Baumstürze vom Moselufer in Trier-Nord zunächst nicht. Menschen sind glücklicherweise nicht zu Schaden gekommen. Gleichwohl habe die Stadt nun den Grundstückseigentümer aufgefordert, seine Bäume zu untersuchen.

Der 37-jährige TV-Leser, der an den Vorfall vom August 2017 erinnert, sagt: „Ich persönlich habe damals großes Glück gehabt. Ich war mit einem Cabrio mit geöffnetem Verdeck unterwegs. Hätte der Baum mein Fahrzeug getroffen, wäre es sicherlich nicht bei einem Blechschaden geblieben.“

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