Maskierter Bankkunde muss Polizeikosten zahlen

Trier/Birkenfeld. (cus) 502 Euro Gebühr muss ein 18-Jähriger bezahlen, weil er einen ungerechtfertigten Polizeieinsatz ausgelöst hat. Der junge Mann hob im November am späten Abend im Vorraum der Sparkassenfiliale Trier-Zewen Geld ab.

Das Problem: Aus Spaß hatte er sich eine Gasmaske aufgesetzt. Sein Freund hatte die Kapuze seiner Jacke hochgezogen. Die Folge: Ein Zeuge vermutete einen Raub und alarmierte die Polizei (der TV berichtete).

624 Euro muss eine 16-Jährige aus dem Kreis Birkenfeld zahlen. Die Jugendliche verließ nach einem Streit das Elternhaus und kehrte erst drei Tage später zurück. Die Eltern meldeten sie als vermisst. Die Kosten der Suchaktion bleiben an der 16-Jährigen hängen.

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