Masse auf der Trasse

Der Premium-Wanderweg "Eifelsteig" darf nach der Klage eines Waldbesitzers aus dem Kylltal vorerst nicht über den Josef-Schramm-Weg führen. Auch darf der Steig dort nicht als solcher beschildert bleiben. Wanderer werden im Abschnitt Deimlinger Mühle-Kordel über den Kylltalradweg umgeleitet.

 Der Josef-Schramm-Weg darf vorerst nicht als Eifelsteig ausgewiesen werden. Wegen Hangrutsch-Gefahr sei er für Wanderer zu gefährlich, sagt der Waldbesitzer. TV-Foto: Albert Follmann

Der Josef-Schramm-Weg darf vorerst nicht als Eifelsteig ausgewiesen werden. Wegen Hangrutsch-Gefahr sei er für Wanderer zu gefährlich, sagt der Waldbesitzer. TV-Foto: Albert Follmann

Kordel/Trier. Die "wandertouristische Qualitätsoffensive", die der deutsche Tourismusverband und der deutsche Wanderverband mit der Ausweisung des Premium-Wanderwegs "Eifelsteig" fortsetzen wollen, hat einen Dämpfer bekommen. Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass die Eifel-Tourismus GmbH (Prüm) die im Sommer vom Land erteilte Markierungsgenehmigung im Kylltal vorerst nicht vollziehen darf (der TV berichtete). Geklagt hatte die Waldbewirtschaftungs- und Immobilienfirma "Abnoba" aus Kordel, die als Waldbesitzerin eingetragen ist und dem Luxemburger Geschäftsmann Waldemar Kronauer (53) gehört. Laut Gericht fehlt es an der angemessenen Abwägung von öffentlichen Interessen (der Wald ist für Erholungszwecke für jedermann frei zugänglich) mit denen des Waldbesitzers. Dieser befürchtet als Folge des Wanderer-Booms wirtschaftliche Nachteile (Rotwild-Abwanderung, eingeschränkte Waldarbeiten) und führt haftungsrechtliche Bedenken ins Feld. Waldbesitzer Kronauer sagt, er sei mit der Ausweisung des etwa 3,6 Kilometer langen "Josef-Schramm-Wegs" für den Eifelsteig vor vollendete Tatsachen gestellt worden. "Der Weg wird europaweit beworben, da kommen ganz viele Leute." Er sei selbst ein Natur- und Wanderfreund, so Kronauer, aber der Josef-Schramm-Weg sei nicht gefahrlos zu begehen und damit für den Massentourismus nicht geeignet. Er habe im Vorfeld die ebenfalls durch seinen Wald führende Alternativroute durchs Tal über den Kylltalradweg angeboten, so Kronauer, aber darauf sei man nicht eingegangen. Nun ist aber genau dieses Streckenstück durch den Gerichtsentscheid zur offiziellen Umleitungspassage geworden.

Eifel-Tourismus-Geschäftsführer Klaus Schäfer bleibt nichts anderes übrig, als das strittige Streckenstück über den Waldkamm vorerst aus dem Routenplan zu streichen: "Wir werden natürlich dem Gericht folgen und die Markierung abdecken oder abbauen." Betroffen seien drei große Wegweiser sowie ein halbes Dutzend Pfosten und Markierungen an Bäumen. Im Internet und in Broschüren werde auf die geänderte Trassenführung von der Deimlinger Mühle bei Daufenbach bis nach Kordel-Ortsmitte hingewiesen. Und Publikationen über den Eifelsteig gibt es nicht wenige. Schäfer: "Wir müssen alle Verlage anschreiben und bitten, durch Beilegungen auf die geänderte Trasse aufmerksam zu machen." Der Geschäftsführer ist zwar nicht glücklich mit dem Alternativweg ("Der entspricht nicht den Qualitätsanforderungen an den Eifelsteig", siehe "Extra"), räumt aber auch ein, dass der Waldbesitzer von seinem Recht auf Prüfung Gebrauch gemacht habe, und das stehe jedem zu. Beide Seiten sind an einer Einigung interessiert. "Wir sind bereit, die Hand auszustrecken, wir wollen nicht mit dem Gerichtsvollzieher ankommen", sagt Abnoba-Rechtsanwalt Andreas Hackethal.

Meinung

Einigung möglich

Das wirft kein gutes Licht auf den Eifelsteig: Kaum ist er als Premium-Wanderweg gekürt, werden die Wanderer auch schon im Kylltal über eine Alternativstrecke umgeleitet. Nun ist das ja eigentlich nicht weiter schlimm, im Gegenteil: Das schöne Kylltal eignet sich bestens zum Wandern. Aber die gestrengen Wanderpäpste achten nun mal akribisch auf die Regeln, und die besagen: Asphalt ist nicht gut, das Geläuf muss erdig und grasig sein! Hätte man im Vorfeld der Routenausweisung diese Akribie im Gespräch mit den Waldbesitzern an den Tag gelegt, wäre sicherlich im Kylltal eine Lösung zustande gekommen. Der Josef-Schramm-Weg ist in der Tat zu gefährlich. Als Alternative bietet sich ein unbefestigter Seitenstreifen neben dem Radweg an. Damit könnte man beiden Seiten gerecht werden. a.follmann@volksfreund.de EXTRA Qualitätskriterien für Premium-Wanderwege: In jedem 4-Kilometer-Abschnitt wird der Wanderweg anhand von Kernkriterien untersucht, wie zum Beispiel: Naturbelassenheit (mindestens 35 Prozent der Gesamtstrecke), schlecht begehbare Wegstrecke (höchstens fünf Prozent), Verbunddecken (höchstens 20 Prozent), auf Straßen (höchstens acht Prozent) und neben Straßen (höchstens zehn Prozent).

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