Massenschlägerei vor Trierer Kneipe mit "Milljuune Leit"

Trier · Beim Prozess um eine Schlägerei vor einer Trierer Gaststätte haben sich beide Angeklagten für unschuldig erklärt. Laut Staatsanwaltschaft soll der 25-Jährige mehrfach auf einen 29-Jährigen eingeschlagen haben. Die mitangeklagte 19-Jährige soll das Opfer mehrfach getreten haben.

Trier. Das Jugendschöffengericht II am Amtsgericht Trier verhandelt aktuell einen Fall von Körperverletzung, der auch beispielhaft für strittige Sachverhalte stehen kann. Die Beteiligten - alle aus Trier - schildern völlig unterschiedliche Versionen, so dass sich die Suche nach der Wahrheit schwierig gestaltet.

Die Staatsanwaltschaft: Ausgangsort war laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft eine gut besuchte Gaststätte in der Trie rer Innenstadt. In der Nacht zum 4. November 2012 soll es kurz vor 4 Uhr zu einem Wortgefecht zwischen dem späteren Angeklagten (25) und einem Gast (29) gekommen sein. Draußen vor der Tür habe der 25-Jährige vergeblich versucht, ein Klappmesser zu öffnen. Er habe dann mit dem Messer in der Faust mehrfach auf den Kopf des Gastes eingeschlagen. Die mitangeklagte 19-jährige Cousine des 25-Jährigen soll mit einem weiteren Angreifer auf das am Boden liegende Opfer eingetreten haben.

Das Strafmaß: Beiden Angeklagten droht eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten, da sie bei der Körperverletzung eine Waffe benutzt beziehungsweise gemeinschaftlich gehandelt haben sollen (siehe Extra).

Der Angeklagte: Der 25-Jährige weist alle Schuld von sich. "Zwei Brüder wollten mich in die Mangel nehmen. Ich bin fluchtartig rausgelaufen. Draußen sind beide auf mich losgegangen, haben mich geschlagen und getreten. Ich habe mich mit den Händen gewehrt, hatte aber ganz sicher kein Messer dabei."

Die Angeklagte: Die 19-Jährige stützt die Aussage ihres Cousins, der kein Messer gehabt habe. "Ich bin auch nach draußen gelaufen. Die beiden Brüder haben auf ihn eingeschlagen. Und einer von ihnen hat mir mit der Faust aufs Auge geschlagen."

Das Opfer: Der 29-Jährige belastet beide Angeklagten. Der 25-Jährige habe ihn nach draußen gerufen und das geschlossene Messer in der Hand gehalten. "Er kam auf mich drauf und hat mich geboxt. Ich hab zurückgeschlagen, wir sind umgefallen. Dann sind alle auf uns drauf." Die Angeklagte und andere hätten ihn getreten, sagt der 29-Jährige. Ein weiterer Gast habe sich eingemischt und ihn und seinen Bruder "übertrieben" geschlagen.

Der Zeuge: Der Gast, der sich einmischte, sagt als Zeuge aus. Der 31-Jährige ist ein Cousin der beiden Angeklagten. "Ich weiß nicht, wer vorher was gemacht hat. Ich habe meinen Cousin weggezogen und bekam von irgendeinem eine Faust ins Gesicht." Millionen Leute - auf Trierisch "Milljuune Leit" - seien aneinandergeraten.

Die Zeugin: Die Mutter der 19-Jährigen bestätigt, dass der Bruder des 29-Jährigen ihre Tochter ins Gesicht geschlagen habe.
Der Prozess wird am Mittwoch, 14. August, fortgesetzt.
Extra

Paragraf 223 Strafgesetzbuch, Körperverletzung: "Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Paragraf 224 Strafgesetzbuch, gefährliche Körperverletzung: "Wer die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs oder mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich (…) begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." cus

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort