Mehr Rechte, mehr Geld für Trierer Ortsbeiräte

Trier · Die 19 Trierer Ortsbeiräte sollen mehr Verantwortung erhalten. Und - ginge es nach CDU und Grünen - die Ortsvorsteher eine doppelt so hohe Aufwandsentschädigung.

Trier Der Ausbau der Kindertagesstätten, neue Radwege, die Zukunft des Stadttheaters, der Sanierungsstau an Schulen und Turnhallen: Einmal pro Monat kommt der Trierer Stadtrat zusammen, um mit Oberbürgermeister und Dezernenten über die Geschicke Triers zu beratschlagen.

Nahezu alle Themen werden - ebenfalls im etwa vierwöchigen Abstand - auch in den Ortsbeiräten der 19 Trierer Stadtteile besprochen. Die Gremien, die in kleinen Stadtteilen wie Filsch neun Mitglieder haben und in großen wie Trier-Nord 15 Vertreter, haben allerdings letztlich kaum eigenständige Entscheidungskompetenzen. Sie fühlen sich daher häufig wenig ernst genommen, nicht gut genug informiert und von Verwaltung und Stadtrat übergangen.
Vor fünf Jahren hat diese gefühlte Geringschätzung eine heftige Debatte ausgelöst (siehe Extra).

Am Montag will Oberbürgermeister Wolfram Leibe bei einem Pressegespräch präsentieren, wie die Ortsbeiräte künftig besser berücksichtigt und wertgeschätzt werden sollen.

Der TV stellt das Konzept vorab vor:
Unter dem neuen Paragrafen "Aufgaben und Rechte der Ortsbeiräte" soll in der städtischen Hauptsatzung erstmals verbindlich festgehalten werden, dass die Ortsbeiräte "insbesondere zu hören" sind beim Entwurf des Haushaltsplanes, der Aufstellung von Bebauungsplänen, der Gestaltung und Pflege des Ortsbildes, der Grünanlagen, Kinderspielplätze, Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, der Gestaltung der städtischen Friedhöfe und anderen Belangen des jeweiligen Stadtteils - bis zu der "Festlegung von Containerstandorten". Absatz drei des neuen Paragrafen überträgt den Ortsbeiräten erstmals "abschließende Entscheidungen": Namen für Straßen, Wege, Plätze, Siedlungen und Anlagen und auch für Kitas und anderen Einrichtungen, deren Bedeutung sich auf den jeweiligen Stadtteil beschränkt, dürfen die Ortsbeiräte künftig selbst bestimmen. Bislang hatten sie dabei nur ein Vorschlagsrecht.
Auch die Vergabe von Plätzen an Marktbeschicker und Schausteller und die Unterstützung von Festen, die sich auf den Ortsbezirk beziehen, fällt künftig maßgeblich in die Entscheidungsgewalt der Ortsbeiräte.

Ganz aus der Hand nehmen lässt sich der Stadtrat das Heft allerdings nicht: Die "Richtlinien" für diese Entscheidungen der Ortsbeiräte werden weiter von Stadtrat und Stadtverwaltung vorgegeben und letztlich ist der Stadtrat auch künftig "nicht an die Beschlüsse eines Ortsbeirats gebunden", heißt es in der geänderten Satzung.
Die Wertschätzung der Ortsvorsteher, die die Sitzungen ihrer Beiräte vorbereiten, Bindeglied und Puffer zur Stadtverwaltung sind und direkter Ansprechpartner für alle Bürger im Stadtteil, soll allerdings auch finanziell ausgedrückt werden. Die Aufwandsentschädigung, die Ortsvorsteher erhalten, orientiert sich an der Summe, die Ortsbürgermeistern selbstständiger Gemeinden laut Landesverordnung gezahlt werden muss. Deren Salär orientiert sich wiederum an der Größe der jeweiligen Kommune. Bislang erhalten Triers Ortsvorsteher 19 Prozent der Aufwandsentschädigung von Ortsbürgermeistern vergleichbar großer Gemeinden.

Der Ortsvorsteher von Filsch (883 Einwohner) erhält danach bislang 161 Euro, in Heiligkreuz (6676 Einwohner) sind es 395 Euro und in Trier-Nord (13 628 Einwohner) bis dato 447 Euro
Die neue Hauptsatzung sieht vor, dass die Aufwandsentschädigungen um 8,5 Prozentpunkte (auf 27,5 Prozent der Ortsbürgermeister-Zahlungen) angehoben werden sollen. In Filsch wären das dann 233 Euro, in Heiligkreuz 572 Euro und in Trier-Nord 647 Euro.

Die CDU hatte mit ihrem Bündnispartner Die Grünen übrigens gefordert, die Abschläge auf 40 Prozent anzuheben - wodurch die Aufwandsentschädigung beispielsweise in Trier-Nord von jetzt 447 Euro um mehr als das Doppelte auf 941 Euro gestiegen wäre.

Die CDU stellt 12 der 19 Ortsvorsteher in Trier (SPD: 3, Grüne: 1, FDP: 1, UBT: 2).Extra: FÜR STÄRKERE ORTSBEIRÄTE


(ik) Bereits seit fünf Jahren fordern die Ortsbeiräte der 19 Trierer Stadtteile eine bessere Kommunikation mit der Verwaltung, eine angemessene Berücksichtigung ihrer Voten in Ausschüssen und im Stadtrat, zusätzliche Entscheidungsrechte und mehr Haushaltsautonomie. Die Diskussion war 2012 durch einen "Brandbrief" des Ortsbeirats Heiligkreuz ausgelöst worden. 2013 setzte der Steuerungsausschuss eine Arbeitsgruppe ein, die alle Vorschläge zusammenfasste und von der Verwaltung bewerten ließ. Nach der Kommunalwahl 2014 wurde es ruhig um das Thema. Als im vergangenen Herbst Stadtteilpolitiker unkten, die Diskussion sei "eingeschlafen worden", kündigte Dezernent Andreas Ludwig Ergebnisse an. Über die Änderungen der Hauptsatzung zugunsten der Ortsbeiräte herrsche bereits Einigkeit, nur die Höhe der Vergütungen für die Ortsvorsteher sei noch umstritten.

Bevor die Neufassung der Hauptsatzung in Kraft tritt, wird sie zunächst in den 19 Ortsbeiräte diskutiert. Den Anfang macht am Mittwoch, 10. Mai, Feyen/Weismark. Anschließend wird die Satzung - inklusive möglicher weiterer Änderungsvorschläge - im Steuerungsausschuss beraten (22. Juni). Den letztlichen Beschluss soll am 28. Juni der Stadtrat fassen.

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