Mehr Züge? - Aber nur mit neuer Lärmschutzwand!
Igel · Der Rechtsanwalt eines Igelers will notfalls mit einer einstweiligen Anordnung verhindern, dass der zweigleisige Bahnbetrieb zwischen Trier und Luxemburg aufgenommen wird. Erst müsse eine Lärmschutzwand gebaut werden. Um deren Höhe gibt es Streit.
Igel. Für Dr. Paul Henseler, Rechtsanwalt eines Bahnanrainers aus Igel, steht fest: "Wird die Niedrigschallschutzwand nicht bis zum Jahresende genehmigt und gebaut, kann der zweigleisige Bahnbetrieb in der Ortslage Igel nicht wie geplant zum Ende des Jahres 2014 aufgenommen werden."
In einer Reaktion auf einen vom Bundestagsabgeordneten Bernhard Kaster veröffentlichten Briefwechsel mit einem Vertreter der Bahn (der TV berichtete) kündigt der Jurist an, notfalls mit einer einstweiligen Anordnung gegen den geplanten zweigleisigen Betrieb ab Ende des Jahres vorzugehen. Dieses Rechtsmittel soll vermeiden, dass möglicherweise rechtswidrige Zustände hergestellt werden. In diesem Fall geht es um einen Zugbetrieb ohne den notwendigen Lärmschutz.
Nicht nachvollziehbar ist für den Juristen eine Kehrtwende in der Argumentation der Bahn. Die habe bisher gesagt, dass eine bis zu vier Meter hohe Mauer gebaut werden müsste, da die Planänderung für den Bau einer niedrigeren Wand nicht bis Ende 2014 zu schaffen sei. Das gefährde die Inbetriebnahme des zweiten Gleises. Nun heiße es, dass auch ohne Wand der zweigleisige Betrieb aufgenommen werden könne.
Henseler vertritt die Auffassung, dass für den Schutz der Igeler Bürger erst dann etwas erreicht ist, wenn das Eisenbahnbundesamt dem Bau einer niedrigeren Lärmschutzwand zustimmt. Der Rechtsanwalt geht davon aus, dass die Behörde in nächster Zeit entscheiden wird. Abschließend kommt er zum Ergebnis: Sollte sich der Bau der Schallschutzwand tatsächlich verschieben und der Bahnbetrieb eingleisig fortgeführt werden, dann "wären dafür allein interne Querelen zwischen Deutscher Bahn AG und Eisenbahn-Bundesamt verantwortlich".
Hintergrund des Streits zwischen Eisenbahnunternehmen und Anwohner ist die Frage, ob eine hohe oder eine niedrige Schallschutzwand gebaut werden soll. Auch die Bahn favorisiert die niedrigere Variante.
Bisher erkennt das Eisenbahnbundesamt als Planfeststellungsbehörde diese Mauerkonstruktion jedoch nicht an, da sie nicht in der entsprechenden Schallschutzrichtlinie vorgesehen ist. Es gilt die Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen aus dem Jahr 1990. Eine Neuauflage der Vorschrift ist in Arbeit.
Ab Dezember mehr Betrieb
Nach Auskunft der Bahn sollen ab dem Fahrplanwechsel am 14. Dezember tagsüber sechs Regionalbahnen mehr als bisher zwischen der Hauptstadt des Großherzogtums und Trier fahren. Eine Veränderung beim Güterverkehr ist laut Bahn hingegen nicht geplant.
Ehe mehr Personenzüge fahren können, sind jedoch wieder Bauarbeiten auf der Strecke angesagt. Im Spätherbst sollen die fehlenden Gleise zwischen dem Bahnhof Igel und der Löwener Mühle verlegt werden. Wegen der Arbeiten werden dann die Strecke gesperrt und Fahrgäste mit dem Bus transportiert.