Mehringer Windmühlen bleiben

Der Bau von acht Windkraftanlagen auf der Mehringer Höhe ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Trier nun nach jahrelangem Rechtsstreit zwischen einem Anwohner des Windparks und der Kreisverwaltung Trier-Saarburg entschieden.

Mehring/Trier. (f.k.) Die acht Windkraftanlagen des Betreibers Juwi auf der Mehringer Höhe (Neumehring) drehen sich seit dieser Woche nicht mehr unter rechtlichem Vorbehalt. Die fünfte Kammer des VG Trier hat eine Klage des Mehringers Christian Wintrich aus dem Jahr 2009 zurückgewiesen. Sie richtete sich gegen die von der Kreisverwaltung erteilte Genehmigung der Windmühlen. Begonnen hatte der Rechtsstreit schon 2005 mit der Genehmigung und dem Bau der Anlagen. Kläger Wintrich ist Eigentümer des einzigen Anwesens auf Neumehring. Das Wohnhaus mit Wirtschaftsgebäuden und Stallung liegt unmittelbar an der K 85. In seiner Sichtweite stehen vier der insgesamt acht Rotoren.

Kläger befürchtet Einengung und Lärmbelästigung



Der Kläger fühlt sich von den 113 Meter hohen Rotortürmen bedrängt und befürchtet eine konstante Lärmbelästigung.

Noch in der Bauphase 2005 setzte er sich ohne Erfolg im gerichtlichen Eilverfahren und danach im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren gegen die Genehmigung der Anlagen zur Wehr (der TV berichtete). 2009 scheiterte er im Widerspruchsverfahren und erhob Klage vor dem VG Trier. Wintrich begründet in der Klage, dass von den Anlagen in seiner Nachbarschaft unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen sowie eine "optisch erdrückende Wirkung" ausgingen.

Dem schlossen sich die Trierer Verwaltungsrichter jedoch nicht an. Begründung: Nach dem Schallgutachten komme es zu keinen unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen am Anwesen Wintrichs. Auch eine "optisch erdrückende Wirkung" stellten die Richter bei einer Ortsbesichtigung nicht fest. Die im Halbkreis aufgestellten Anlagen seien wegen des Geländes und des hohen Baumbestandes ringsum von den meisten Stellen des Anwesens aus nicht wahrnehmbar.

Kläger Wintrich erfuhr gestern erst durch den TV vom Scheitern seiner Klage. Ob er weitere rechtliche Schritte unternehmen werde, sei noch offen. Er werde dies zunächst mit seinem Anwalt besprechen.

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