Meilenstein für die Stadtteilentwicklung

Zu der Eigentümerversammlung für die Baulandumlegung "Ehrang-Mühlengelände" sind am Montagabend rund 40 Bürger in das Ehranger Bürgerhaus gekommen. Sie wurden in sachlicher Atmosphäre über das Verfahren informiert, das den Weg für die Neubauprojekte Bundesstraße und Mühlengraben frei machen soll.

 Über das Mühlengelände, zwischen zwei alten Villen, soll in einigen Jahren die Umgehungsstraße von Ehrang nach Kordel als Tor zur Eifel verlaufen. TV-Foto: Gabriela Böhm

Über das Mühlengelände, zwischen zwei alten Villen, soll in einigen Jahren die Umgehungsstraße von Ehrang nach Kordel als Tor zur Eifel verlaufen. TV-Foto: Gabriela Böhm

Trier-Ehrang. "Ein historischer Termin!", freute sich Ortsbeiratsmitglied Hans-Peter Simon vor Beginn der Sitzung. Ganz so "historisch" wurde es zwar nicht in Anbetracht des eher verwaltungsrechtlich drögen Sachverhalts. Dennoch: Mit dem Umlegungsverfahren wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Realisierung der geplanten Umgehungsstraße B 422 neu und der Neugestaltung des Mühlengeländes mit einem Einzelhandelsstandort getan - ein von vielen Bürgern lang ersehnter Meilenstein zur Entwicklung des Stadtteils. Das Umlegungsverfahren betrifft den Bereich von der früheren Blumenfabrik über die Friedhof-, Ober- und Kyllstraße bis zur Kyll und dem Mühlengraben.

Mit der Neuordnung soll der zersplitterte Grundbesitz im Ehranger Mühlengelände umgestaltet sowie der Bebauungsplan BE 25 "Auf dem Marienfeld-Mühlengelände" umgesetzt werden. Wie ansprechend sich das neue Entree von Ehrang nach seiner Neugestaltung mit der künftigen Umgehungsstraße in Richtung Kordel präsentieren könnte, zeigte Rolf Weller vom Stadtplanungsamt. Ein Mini-Kreisel an der Kyll, ein kleiner Platzbereich zwischen Schule und Marienfeld, das Kyllufer mit Spazierweg und Bänken.

"Man muss Visionen haben!", meinte Ralph Arthkamp, Leiter des Amts für Bodenmanagement und Geoinformation. "Allerdings liegt der Teufel im Detail!" Denn wichtige Grundstücke, die für die Entwicklung des Gebietes nötig sind, müssen zuvor in Absprache mit den Eigentümern gekauft oder getauscht werden. Und die haben im Laufe des Verfahrens mehrere rechtliche Widerspruchsmöglichkeiten.

Dass das Umlegungsverfahren, also die Aufhebung alter und Bildung neuer Grenzen mit Zuteilung neuer Ersatzgrundstücke in möglichst gleicher Lage oder finanziellem Ausgleich, angestrebtermaßen reibungslos vonstatten geht, war auch die Hoffnung des Ortsvorstehers zum Abschluss der Veranstaltung.

Als erste Maßnahme soll das Gelände neu vermessen werden. Danach stehen Gespräche mit den Eigentümern an, deren Grundstücke vom Bau der Umgehungsstraße betroffen sind, um eine Bauerlaubnis zu erhalten. Im kommenden Jahr sollen erste Gebäude abgerissen werden.

Die betroffenen Grundstückseigentümer hielten sich mit Fragen nach den akustisch teilweise schlecht verständlichen Vorträgen sehr zurück und rissen nur punktuell Themen wie Hochwasserschutz oder Ausgleichsflächen an.

Informationen bei Karl-Josef Roth unter der Telefonnummer 0651/718-4620.

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