Meinung Der Ton macht die Musik
Pech für die Anwohnerin, denn die Verwaltung ist mit ihrer Felsen-Blockade im Recht. Dort wurde eine öffentliche, als Gehweg ausgewiesene Verkehrsfläche als Parkplatz zweckentfremdet.
29.03.2021
, 19:46 Uhr
Allein die unmittelbar angrenzende, stark frequentierte Zufahrt zur Ampelanlage Verteiler-Ost/Ostallee verbietet dort verkehrsrechtlich die Einrichtung eines Parkstreifens. Außerdem gilt die Fläche langfristig als Teil einer geplanten Straßenausbaumaßnahme.