Mesenich: Stunde der Kritiker schlägt später

Etwa 200 Bürger kamen zur Versammlung der Gemeinde, um Infos zur Erweiterung des Mesenicher Steinbruchs zu erhalten. 15 Hektar will NSM zusätzlich ausbeuten, was viele Kritiker auf den Plan ruft.

 Anwalt Paul Henseler (rechts am Mikrofon) erläutert bei der Bürgerversammlung im Gemeindehaus Mesenich rechtliche Positionen zur geplanten Steinbrucherweiterung. TV-Foto: Albert Follmann

Anwalt Paul Henseler (rechts am Mikrofon) erläutert bei der Bürgerversammlung im Gemeindehaus Mesenich rechtliche Positionen zur geplanten Steinbrucherweiterung. TV-Foto: Albert Follmann

Langsur-Mesenich. Im derzeitigen Raumordnungsverfahren zur geplanten Steinbrucherweiterung in Mesenich sind Bürger und Gemeinde nur Randfiguren. Denn zunächst wird abgeklopft, inwieweit das Projekt den Zielen der Landesplanung entspricht. Das Stündlein der Kritiker - und dazu zählen sicherlich die weitaus meisten der 200 Teilnehmer der Bürgerversammlung am Donnerstagsabend - schlägt beim anschließenden Genehmigungsverfahren. Also, und dies führte Moderator Paul Henseler den Zuhörern im Gemeindehaus Mesenich wiederholt vor Augen, befände man sich jetzt in einer sehr frühen Beteiligungsphase. Der Trierer Rechtsanwalt fungierte in Personalunion als Versammlungsleiter, Mittler und "Übersetzer" der sehr komplexen Rechtslage, mit der man es bei solch großen Planvorhaben zu tun hat.

Henseler betonte, alle im Einwirkungsbereich lebenden Bürger könnten im Genehmigungsverfahren Einwände geltend machen, sogar gerichtlich. Voraussetzung sei, dass Gesundheit oder Eigentum in erheblichem Maße durch das Projekt beeinträchtigt werde. Nachteile könnten sein: Lärm, Erschütterungen durch Sprengungen, Verkehr und die Gefahr von Hangrutschen. Die Parameter Entfernung und Lärm seien eindeutig zu beurteilen, weil dort zumutbare oder unzumutbare Werte definiert seien. Nirgends festgelegt seien dagegen Grenzen der Staubemission. In einer "vorläufigen persönlichen Einschätzung" stuft Henseler das Konfliktpotenzial bei den Ausbaustufen 1 und 2 am geringsten ein, weil die Abbauzone nicht näher am Ort liege als bisher. Die Ausbaustufe 3 sei problematischer, aber noch durch Auflagen an den Betreiber lösbar, die Stufe 4 müsse wohl im Genehmigungsverfahren konkreter überprüft werden. Auf Anfrage unserer Zeitung sagt der Direktor des Geologischen Landesamts, Harald Ehses, es seien zusätzliche Bohrungen erforderlich. Man werde weitere Daten von dem Unternehmen einfordern.

Höhere Lärmtoleranz durch Einstufung als Mischgebiet



Kritische Fragen der Bürger betrafen die für den Lärmrichtwert wichtige Einstufung der Ortslage (warum Mischgebiet und nicht Wohngebiet?), die Staubbelastung (mutmaßlich hoher Anteil an Kindern mit Atemwegserkrankungen), die Gefahr von Erdrutschen (Hang instabilität) und die Intensität von Sprengungen ("Da vibrieren die Fenster").

NSM-Geschäftsführer Mario Lübbers versprach Maßnahmen zur Staubreduzierung auf der Transportstrecke. Einer besorgten Bürgerin ("Ich habe Angst, dass das Wasser Schäden anrichtet") sagte er eine Untersuchung der Wasserführung zu. Die Frage nach finanziellen Rücklagen der Firma für Messstationen, Rekultivierungsmaßnahmen und einen Ausgleich für den Wertverlust von Immobilien blieb offen.

Meinung

Oberhalb der Gürtellinie

Die Gemeinde war gut beraten, sich mit dem Rechtsanwalt Paul Henseler einen neutralen Moderator ins Boot zu nehmen. Angesichts der Emotionen, die bereits in diesem frühen Planungsstadium hochgekocht sind, hätte die Bürgerversammlung sonst womöglich im Chaos enden können. So aber wurde den Bürgern von kompetenter Seite die komplexe Rechts- und Verfahrenslage auseinandergelegt - das schafft erst einmal Ruhe und bildet eine vernünftige Basis für alle weiteren Schritte. Auch die weitgehend sachliche Atmosphäre, in der sich Kritiker und die Firma NSM begegneten, lässt darauf hoffen, dass die Schläge auch künftig nicht unter die Gürtellinie gehen. a.follmann@volksfreund.de

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