Messerattacke: Staatsanwalt fordert fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes
Trier/Hallschlag · Im Prozess um den Messerangriff nach einer Familienfeier in Hallschlag Ende Februar haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Mittwochmorgen vor dem Landgericht Trier ihre Plädoyers gesprochen.
(neb) Während die Staatsanwaltschaft für den 21-jährigen Angeklagten eine Verurteilung wegen versuchten Mordes und eine fünfjährige Freiheitsstrafe gefordert hat, beantragte die Verteidigung eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung.
Das Urteil will die erste große Strafkammer des Trierer Landgerichts in der kommenden Woche, am Donnerstag, 27. Oktober, um 11 Uhr verkünden. Dem 21-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, nach einem eskalierten Streit während einer Familienfeier mit einem Messer auf seinen Onkel, der gleichzeitig der Vater der Verlobten des Angeklagten ist, losgegangen zu sein und diesen mit acht Stichen lebensgefährlich verletzt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der junge Mann seinen Onkel von hinten - und damit heimtückisch - angegriffen und dabei Tötungsabsicht gehabt habe. Deswegen beantragte Staatsanwalt Jörn Patzak am Mittwochmorgen eine Verurteilung des 21-Jährigen wegen versuchten Mordes und eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Der Verteidiger des Angeklagten, Roderich Schmitz, dagegen argumentierte, dass sein Mandant seinen Onkel keineswegs habe töten wollen, so dass er weder wegen versuchten Mordes noch wegen versuchter Tötung verurteilt werden könne. Er beantragte vor Gericht eine Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung, die deutlich unter den vom Anklagevertreter geforderten fünf Jahren liegen solle.