Metalldiebe aus Liebe: Alle wollen nur Bewährung

Trier · Drei Männer und eine Frau haben gestanden, etlichen Firmen in der Region Trier Metall und Werkzeuge gestohlen zu haben. Die Anwälte der Angeklagten plädieren auf maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt.

Jeder Angeklagte hat das Recht auf letzte Worte, bevor das Gericht sein Urteil fällt. Im aktuellen Fall vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier wegen schweren Bandendiebstahls nutzen das alle vier Angeklagten: Die drei 24-jährigen Männer und die 22-jährige Frau entschuldigen sich und geloben Besserung. Der aus Saarburg stammende Freund der 22-jährigen Triererin unterstreicht noch einmal, dass er ihr zuliebe bei den nächtlichen Diebstählen mitgemacht habe: "Ich hatte mich in sie verliebt und wollte mit ihr zusammensein. Wenn das hier vorbei ist, will ich mit ihr ein zivilisiertes Leben führen."
Unstrittig ist, dass die insgesamt fünfköpfige Bande von September bis Dezember 2011 in unterschiedlicher Zusammensetzung 33-mal Kabeltrommeln, Autoanhänger oder Werkzeuge von Firmengeländen gestohlen hat.
Tipps zu den Tatorten


Die Kammer hat ein ebenfalls 24-jähriges Bandenmitglied bereits im Juni zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt (der TV berichtete). Er gilt zusammen mit der Angeklagten als Rädelsführer. Ein Kripobeamter sagt als Zeuge aus: "Der Verurteilte gab die Tipps zu den Tatorten, die Angeklagte kümmerte sich um die Logistik."
Die Triererin besorgte in der Regel Auto und Komplizen. Pikant: Sie schwankte mit ihrer Gunst offenbar zwischen zwei Bandenmitgliedern, die zunächst nichts von ihrem jeweiligen Nebenbuhler wussten. Der Angeklagte aus der Verbandsgemeinde Schweich sagt aus, sie habe ihm per SMS (Handy-Kurznachricht) mitgeteilt, dass sie schwanger von ihm sei: "Daraufhin fühlte ich mich noch mehr zu ihr hingezogen. Ich habe bei den Diebstählen mitgemacht, weil ich die Beziehung retten wollte."
Der dritte Angeklagte aus Trier wollte mit seinem Beuteanteil seine Spielsucht finanzieren. Oberstaatsanwalt Hans-Peter Hemmes fordert für ihn eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten, für den Angeklagten aus der VG Schweich zwei Jahre und neun Monate. Die 22-jährige Frau sei zwar "der Kopf der Bande" und an den weitaus meisten Fällen beteiligt gewesen, habe aber auch wesentlich zur Aufklärung beigetragen. Daher seien drei Jahre und drei Monate für sie angemessen.
Keine minder schweren Fälle


Bei dem 24-jährigen Saarburger sei angesichts erheblicher Vorstrafen und wenig Aufklärungshilfe nicht von minder schweren Bandendiebstählen auszugehen. Die Forderung des Oberstaatsanwalts: dreieinhalb Jahre Gefängnis. Da alle Strafen über der Grenze von zwei Jahren lägen, gäbe es keine Möglichkeit, sie zur Bewährung auszusetzen.
Diese Aussicht wiederum alarmiert die Verteidiger. Die Angeklagte hat sogar zwei Rechtsanwälte: Sandra Buhr appelliert ans Gericht, ihrer Mandantin durch eine Bewährungsstrafe die Chance einzuräumen, ihr Leben in den Griff zu bekommen: "Sie war die Erste, die die Hosen runtergelassen hat." Der zweite Anwalt Josef Ting verweist auf die günstige Sozialprognose und die dreieinhalbjährige Tochter seiner Mandantin.
Sven Collet, Verteidiger des Saarburgers, spricht der Staatsanwaltschaft "jegliches Maß an Realität" bei der Strafzumessung ab. Sein Mandant sei nur in zehn von 33 Fällen angeklagt und habe alles gestanden. Collet und die Verteidiger der beiden weiteren Angeklagten plädieren auf Bewährungsstrafen.
Vorsitzender Richter Armin Hardt kündigt das Urteil für Donnerstag, 25. Oktober, an. cus

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