Kurzer Prozess 111 Mal in die eigene Tasche - Trierer Ex-Beamter veruntreut Tausende Euro

Trier · Gewerbsmäßige Untreue in 111 Fällen: 18 Monate auf Bewährung lautet das Urteil für den Ex-Mitarbeiter des Trierer Ordnungsamtes. Die Verhandlung dauert nur zwei Stunden – auch, weil der 49-jährige Angeklagte alle Vorwürfe gesteht und glaubhafte Reue zeigt.

 Die Justitia am Landgerichtsgebäude in der Trierer Justizstraße. Ihre drei Attribute sollen verdeutlichen, dass ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung (Waage) und gegebenenfalls mit der nötigen Härte (Richtschwert) Recht gesprochen wird. Im Falle des Ex-Ordnungsamtsmitarbeiters fiel das Urteil mild aus.

Die Justitia am Landgerichtsgebäude in der Trierer Justizstraße. Ihre drei Attribute sollen verdeutlichen, dass ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung (Waage) und gegebenenfalls mit der nötigen Härte (Richtschwert) Recht gesprochen wird. Im Falle des Ex-Ordnungsamtsmitarbeiters fiel das Urteil mild aus.

Foto: Roland Morgen

Den 10. Dezember 2017 wird der Angeklagte niemals vergessen. Er erwacht auf der Intensivstation einer Aachener Klinik. Zwei Tage zuvor hat er sich daheim in Trier das Leben nehmen wollen. Hat Tabletten genommen, im Keller Kohlen angezündet. Doch der Schwiegervater findet ihn und alarmiert den Notarzt. Wegen der starken Rauchvergiftung geht es per Rettungshubschrauber in die Spezialklinik. Dort zu Bewusstsein gekommen, „habe ich zumindest in Ansätzen realisiert, was passiert war“, schildert der heute 49-Jährige am Montag vor dem Amtsgericht. Mit „was passiert ist“, meint er nicht den Suizidversuch und seine Folgen. Das für ihn eigentliche Unheil begann fast fünf Jahre zuvor.