Prozess Mildes Urteil nach Brandnacht im Weinberg

Trier/Waldrach · Auf freiem Fuß, aber mit Auflagen hat ein junger Angeklagter aus Waldrach gestern das Trierer Landgericht verlassen.

  Ein 23-Jähriger musste sich vor dem Landgericht Trier wegen Brandstiftung verantworten.

 Ein 23-Jähriger musste sich vor dem Landgericht Trier wegen Brandstiftung verantworten.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Eine abgebrannte alte Hütte, zwei Leichtverletzte und ein mildes Urteil für den Delinquenten, der in der Nacht zum 6. Oktober 2019 für ein Feuerspektakel in den Weinbergen über Waldrach gesorgt hatte.

Gestern verkündete die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts Trier ihre Entscheidung: Zwei Jahre Haft wegen schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Die Strafe  für den 23-jährigen Angeklagten wird für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Dazu  gibt es striktes Alkoholverbot während der gesamten Bewährungszeit.

Mit dem Urteil folgt das Gericht den Anträgen der Verteidiger Sven Collet und  Christian Hölzer. Mit härteren Bandagen plädiert zuvor  Staatsanwältin Selina Schmitz, die zwei Jahre und sechs Monate Haft beantragt. Schmitz legt dabei den Sachverhalt zugrunde, so wie ihn der Hauptzeuge geschildert hatte und wie er sich auch in der Anklageschrift niederschlug. Danach soll der Angeklagte seinen beiden Kumpels beim Auftanken eines tragbaren Stromaggregats zugeschaut haben. Als Benzin danebenlief, habe er plötzlich sein Feuerzeug drangehalten – mit dem bekannten Erfolg. Er habe das absichtlich getan, ohne aber ein typischer Brandstifter zu sein.

 Auch sei verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen, sagt Staatsanwältin Schmitz, und verweist auf den von der Sachverständigen Sylvia Leipold zurückgerechneten Alkoholpegel des Angeklagten von 2,6 Promille zur Tatzeit. Sie verweist aber auch auf die zurückliegenden Jugendstrafen des heute 23-Jährigen, bei denen Alkohol stets eine Rolle gespielt habe. Schmitz: „Und Glück war an dem Abend auch noch dabei, denn das hätte mit einer Katastrophe enden können.“

Doch so löschte die Feuerwehr  die verkohlten Reste der alten Hütte, die beiden Kumpels erlitten leichte Rauchvergiftungen und Verletzungen.

Allerdings scheint den beiden noch Zeit geblieben zu sein, den mitgebrachten Stubbikasten am Brandort zu leeren. Dies jedenfalls hatte ein später dazugekommener dritter Zeuge am ersten Verhandlungstag erklärt.

Für Verteidiger Hölzer ist die Darstellung der Anklage viel zu

weitgreifend. Warum hätte er vorsätzlich die Hütte anzünden sollen? Er sei nicht der typische Brandstifter, wie doch die Kollegin von der Anklage eingeräumt habe.

 Hölzer: „Er hatte 2,6 Promille aber nicht den Vorsatz, die ganze Hütte anzuzünden.“

Verteidiger Collet geht zunächst auf die Version seines Mandanten ein. Er habe sich eine Zigarette anzünden wollen und plötzlich habe alles in Flammen gestanden, hatte der Angeklagte am ersten Tag erklärt. Für Collet entspringt diese Sichtweise dem Alkoholpegel seines Mandanten zur Tatzeit. Zur Bekräftigung bringt er einen Schwank aus seiner Jugendzeit, wo er nach dem Besuch des Olewiger Weinfestes glaubte, per Taxi heimgekommen zu sein. Tatsächlich hätten ihn aber seine Nachbarn nach Hause chauffiert. Collet: „Die 2,6 Promille muss man hier in die Waagschale werfen. Die Tat war völlig atypisch für eine Brandstiftung.“

Die Kammer gehe von der Darstellung der Staatsanwaltschaft aus, wonach der Angeklagte das Feuerzeug vorsätzlich an das Benzin gehalten habe, erklärt der Vorsitzende Richter  Armin Hardt nach der Urteilsverkündung. Dabei stütze  man sich auf die glaubhafte Aussage des Zeugen. Dieser ehemalige Schulfreund des Angeklagten habe auch kein Motiv für eine Falschbelastung des Angeklagten erkennen lassen. Allerdings sei zu prüfen gewesen, ob es sich um einen minder schweren Fall handeln könnte. Dazu führt Hardt dann eine Reihe von Minderungskriterien an: Die 2,6 Promille, weshalb die Sachverständige eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausschließen konnte, der verhältnismäßig geringe Sachschaden, die geringfügigen Verletzungen der anderen und der insgesamt untypische Fall einer Brandstiftung, offen vor den Augen der Umstehenden. Hardt: „Außerdem haben die anderen mit eine Ursache gesetzt, indem sie fahrlässig das Benzin verschütteten.“ Ohne den verschütteten Treibstoff wäre das alles nicht passiert. Und wegen der sechs Monate Untersuchungshaft, die der Angeklagte bereits abgesessen habe, erscheine eine Bewährungsstrafe vertretbar.

Eindringlich geht Hardt auf die damit verbundene Alkoholabstinenz ein. Vorsitzender  zum Angeklagten: „Sie werden sich deshalb regelmäßig beim Gesundheitsamt untersuchen lassen müssen und die Ergebnisse landen bei uns. So behalten wir sie auf dem Schirm.“

 Schließlich wird der Haftbefehl aufgehoben, der Angeklagte wird seinem Vater übergeben und verlässt den Saal als freier Mann.

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