Bistum Trier Verfahren gegen früheren Bistumspriester

Rom /Trier · Die Glaubenskongregation in Rom hat entschieden, dass gegen einen früheren Pfarrer des Bistums Trier ein Strafverfahren am kirchlichen Gericht des Erzbistums Kölns eingeleitet wird. Der Mann steht unter dem Verdacht Minderjährige sexuell missbraucht zu haben. Das teilte das Bistum Trier am Mittwoch mit.

Die Glaubenskongregation in Rom hat entschieden, dass gegen einen früheren Pfarrer des Bistums Trier ein Strafverfahren am kirchlichen Gericht des Erzbistums Kölns eingeleitet wird. Der Mann steht unter dem Verdacht, Minderjährige sexuell missbraucht zu haben. Das teilte das Bistum Trier am Mittwoch mit. In einer Voruntersuchung des Bistums hatte sich im September der Verdacht gegen den im Ruhestand lebenden Geistlichen erhärtet. Daraufhin hatte Bischof Stephan Ackermann den Untersuchungsbericht mit einem Votum auf Eröffnung eines kirchlichen Strafverfahrens dem Vatikan zugeleitet. Da der frühere Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft Freisen-Oberkirchen (Saarland) die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger bestreitet, hat die dortige Glaubenskongregation die Klärung in einem Gerichtverfahren angeordnet. Es sieht Strafen bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand vor. Das Verfahren findet am kirchlichen Gericht des Erzbistums Köln statt, weil der Trierer Bischof Stephan Ackermann die Kongregation gebeten hatte, das Verfahren nicht innerhalb der Diözese Trier zu führen. Damit soll eine größtmögliche Neutralität sichergestellt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte 2006, 2013 und 2016 Ermittlungen gegen den Priester durchgeführt, die jedoch wegen mangelnden Tatnachweises oder wegen Verjährung eingestellt wurden. Die mutmaßlichen Missbrauchsfälle könnten nach kirchlichem Recht geahndet werden.

(red/KNA)
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