Mit bestem Beispiel voran

Zu "Mehr Freiheit für Bello":

In Ihrem Artikel steht, dass Herr Jungen im Februar 2004 von einer Passantin angezeigt worden ist, weil er mit freilaufenden Hunden auf einem Waldweg unterwegs war. Dazu stelle ich klar: Herr Jungen kam mir und meinem Mann nicht auf irgendeinem Feld oder Waldweg entgegen, sondern auf dem öffentlichen Zufahrtsweg zum Sportplatz Rodt. Er selbst fuhr auf dem Fahrrad und hatte fünf freilaufende Jagdhunde dabei. Da sich Herr Jungen ja jetzt bestens mit der Verordnung auskennt - was wohl zu früherem Zeitpunkt nicht der Fall war - kann er ja als Hundehalter mit bestem Beispiel voran gehen. Er weiß ja jetzt, dass wenn ihm Spaziergänger entgegenkommen, er seine Hunde unverzüglich und ohne Aufforderung anzuleinen hat. Was für verantwortungsvolle Hundehalter eh schon immer eine Selbstverständlichkeit war. Bärbel Schmitt, Zemmer 2. Vorsitzende Rottweiler Bezirksgruppe Speicher/Eifel e.V.

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