Mit Helm oder ohne? Schieben oder fahren?

Trier · Im Rahmen der Aktion Stadtradeln haben 758 Radler in Trier drei Wochen lang fleißig in die Pedale getreten. Der Trierische Volksfreund hat aus diesem Anlass Fragen rund um den Radverkehr erklärt.

Zwei sind noch offengeblieben: Darf ich über den Zebrastreifen radeln oder muss man das Fahrrad schieben?Stephan Wagner, Verkehrssicherheitsberater bei der Polizei Trier, erklärt, dass das Befahren des Zebrastreifens nicht erlaubt ist: "Gemäß Paragraf 26 Absatz eins der Straßenverkehrsordnung sind an Fußgängerüberwegen lediglich Fußgänger sowie Fahrer von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen privilegiert." Also müssen Autos nur anhalten, wenn der Radfahrer sein Rad über den Zebrastreifen schiebt. Warum sollte man einen Helm beim Radfahren tragen?Fabian Bauer, Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Radfahrclubs in Trier (ADFC), stellt zunächst klar, dass es keine Helmpflicht in Deutschland gibt: "Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2014 kann ein verunfallter Radfahrer im Alltag also auch keine Teilschuld erhalten, wenn er keinen Helm trägt." In anderen Ländern, wo es eine Helmpflicht gibt, habe die Unfallhäufigkeit und -schwere nicht abgenommen. Durch die Helmpflicht habe sogar die Fahrradnutzung abgenommen, so dass auf den Straßen insgesamt weniger Radfahrer unterwegs sind, was deren Unfallrisiko sogar steigen lässt. Fabian Lauers Position zur Pflicht: "Sorgen sich die Befürworter der Pflicht tatsächlich um die Sicherheit der Radfahrer, sollten wir gemeinsam Wege finden, den Radverkehrsanteil zu erhöhen. Denn dort, wo Radfahrer selbstverständlich zum Straßenbild gehören, sind sie auch sicherer unterwegs." Letztlich sollte jeder für sich entscheiden, ob er einen Helm tragen möchte oder nicht. jwa

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