Urteil am Landgericht Trier Mordversuch aus Mitleid: Siebeneinhalb Jahre Haft für 63-jährigen Vater (Update)

Trier · Ein 63-Jähriger, der im vergangenen Jahr versucht hat, seine 35-jährige Tochter zu töten, ist vom Trierer Landgericht wegen versuchten Mordes zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden.

Mordversuch aus Mitleid: 63-jähriger Vater in Trier zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt
Foto: TV/Friedemann Vetter

Die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz sprach in ihrer Urteilsbegründung von einer „außergewöhnlich brutalen“ Tat.

Der Mann hatte im Oktober seine schwerkranke, an einer unheilbaren Augenkrankheit und Panikattacken leidende Tochter ins Bad gelockt und mit einem Teppichmesser zwei tiefe Schnittwunden im Hals zugefügt und sie dann blutend in die Duschwanne gelegt. Als er feststellte, dass die Frau noch lebte, stach er ihr mit einem Küchenmesser in den Brustkorb. Anschließend erstach er den Kater der Tochter, bevor auch er sich mit mehreren Messerstichen in die Brust töten wollte.

Als Begründung für die Tat nannte der frühere Beamte, dass er es nicht mehr ertragen konnte, seine Tochter, die zu erblinden drohte, leiden zu sehen. Sie habe ihm gegenüber mehrmals den Wunsch geäußert zu sterben.

Wenn es denn so gewesen wäre, hätte er die „weniger belastende Lösung“ einer legalen Sterbehilfe etwa in der Schweiz oder den Niederlanden wählen können, statt die eigene Tochter abzuschlachten, so der Anklagevertreter, Oberstaatsanwalt Eric Samel, am Tag zuvor in seinem Plädoyer. Der Mann habe nicht aus Mitleid versucht die Frau zu töten, sondern um sich und seine Familie von einer Last zu befreien, so die Richterin am Dienstag.

Dass er und seine Tochter überlebt haben, verdanken beide dem Überlebenswillen der Frau. Nicht nur, dass sie sich heftig gewehrt hat gegen die heimtückische Attacke des Menschen, den sie, so das Gericht, am meisten vertraut hat – „Papa ich will doch nicht sterben“, soll sie immer wieder gesagt haben. Lebensgefährlich verletzt robbte sie aus der Wohnung und rief um Hilfe.

Der Mann habe alles dafür getan, um die eigene Tochter zu töten, sagte die Richterin. Es handele sich dabei nicht um eine Affekttat des Vaters, der durch die zuletzt Rund-um-die-Uhr-Betreuung der Tochter wohl überlastet gewesen war. Vielmehr habe der 63-Jährige die Tat vorbereitet. Es wurden Abschiedsbriefe an seine Frau und seinen Sohn gefunden, auch hatte der Mann in einem Schulheft persönliche Informationen für den Fall seines Todes hinterlassen.

Es sei nur Zufall, dass die Tochter überlebt und es beim versuchten und nicht vollendeten Mord geblieben sei, sagte die Richterin. Die Höchststrafe für versuchten Mord liegt bei 15 Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von acht Jahren für den Mann gefordert.

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