Moselaufstieg im Zeitraffer

1985: Zielfestlegung des Moselaufstiegs im Raumordnungsplan.1993: Einstufung im Bundesverkehrswegeplan im "vordringlichen Bedarf".2003: Im Bundesverkehrswegeplan wird der Moselaufstieg in den "weiteren Bedarf" zurückgestuft.12.

5. 2005: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) erkennt die Planrechtfertigung ab. Grund: Das Projekt sei wegen fehlender Finanzmittel nicht innerhalb von zehn Jahren realisierbar.31. 3. 2006:Die Entscheidung des OVG wird durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.12. 9. 2006: Die Landesregierung unterstützt die Aufnahme in den vordringlichen Bedarf.2006/2007: Die Initiative Region Trier und die Kreisgremien fordern: Der Moselaufstieg muss bald realisiert werden. (alf)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort