Mutmaßliche Vergewaltigung: Bundesgerichtshof hebt Trierer Urteil gegen 51-Jährigen auf

Trier · Urteil aufgehoben: Der Bundesgerichtshof hat der Revision eines 51-Jährigen aus Trier stattgegeben, sein Fall muss noch einmal verhandelt werden. Das Landgericht Trier hatte den Mann Ende April 2015 wegen schwerer Vergewaltigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

 Das Trierer Landgericht

Das Trierer Landgericht

Foto: Landgericht Trier

Er war angeklagt, seine damalige Ehefrau mit einer täuschend echt aussehenden Schusswaffe bedroht und auf diese Weise zum Sex gezwungen zu haben. Die Waffe habe er während des Aktes demonstrativ auf dem Nachttisch platziert.
Der Bundesgerichtshof monierte, dass zwei Personen nicht als Zeugen vernommen wurden. Der Angeklagte hatte diese beiden Zeugen benannt, da sie seiner Ansicht nach wichtig waren für die Einschätzung der Glaubwürdigkeit seiner Exfrau. Mehr zum Thema

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