Kriminalität Mutmaßliches Opfer lässt als Hauptzeugin die Anklage wackeln

Trier · Sitzung der Trierer Schwurgerichtskammer mit verkehrtem Vorzeichen: Die Nebenklägerin wird am vierten Prozesstag zur Entlastungszeugin für ihren angeklagten Lebensgefährten. Dem wird vorgeworfen, sie fast getötet zu haben.

Kriminalität: Mutmaßliches Opfer lässt als Hauptzeugin die Anklage wackeln
Foto: picture alliance / David-Wolfgan/David-Wolfgang Ebener

Aufruhr, Geschrei, Notarzteinsatz  und ein Polizeiaufgebot gab es  am Abend des  2. Juni 2018 in Trier-Feyen. Damals soll dort ein 34-Jähriger in die Wohnung seiner getrennt lebenden Lebensgefährtin  eingedrungen sein und der Frau mit einer etwa 70 Zentimeter langen Metallstange mehrere Schläge auf Kopf und Körper versetzt haben. Als sie am Boden lag, setzte er ihr laut Staatsanwaltschaft  noch einen Fuß auf den Hals. Als Motiv wird Eifersucht genannt. Nun sitzt der Mann seit vier Verhandlungstagen vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er aus Eifersucht in Tötungsabsicht zuschlug. Versuchter Totschlag lautet daher die Anklage (der TV berichtete).

In den ersten Sitzungstagen  neigte sich die Beweislage zu Ungunsten des Angeklagten. Da sind die von der Polizei protokollierten  Aussagen von Nachbarn über die Hilferuf der Kinder des Paares. Anwohner  hatten den Mann kurz vorher mit einer Eisenstange vor dem Haus der Frau herumlaufen sehen, auf dem Metallstück fanden sich DNA-Spuren von ihm und ihr – ebenfalls auf einem Schuh,  den er ihr auf den Hals gesetzt haben soll.

Die heute 39-jährige Frau, die mit dem Angeklagten 16 Jahre zusammengelebt hatte und mit dem sie fünf  Kinder hat, tritt im Verfahren als Nebenklägerin auf. An den vorausgegangenen Verhandlungstagen saß sie neben ihrer Anwältin Anne Bosch und zeigte keine Regung. Die jüngste Sitzung ist  dann allein ihrer Aussage vorbehalten. Doch die erwartete Generalabrechnung mit dem Angeklagten, der sie möglicherweise fast getötet hat, bleibt zur Verblüffung aller Prozessbeteiligten aus. Stattdessen liefert die Zeugin nur eine große Erinnerungslücke, gewürzt mit verwirrenden und oft widersprüchlichen Randdetails.

Das Kerngeschehen am Abend des 2. Juni, bei dem sie der Angeklagte in ihrer Wohnung mit der Eisenstange attackiert haben soll, fasst sie wie folgt zusammen: „Ich hatte mich aufs Bett gelegt, als meine Kinder von draußen auf der Straße riefen, dass der Papa komme.“ Da sei sie aufgesprungen und habe zur Haustür eilen wollen, um sie zu schließen. „Dabei bin ich wohl über den Kinderwagen gestolpert, der dort stand. Dann weiß ich nichts mehr und bin erst im Krankenhaus wieder aufgewacht.“

Den Angeklagten und dessen Vater, der ihn begleitet haben soll, will sie nicht gesehen haben. Sie aber räumt ein, dass viel Eifersucht im Spiel gewesen sei. So soll er  in Rumänien ein Techtelmechtel mit ihrer Cousine  gehabt haben, weshalb sie sich in Trier „aus Rache“ auch einen Freund angelacht habe. Wie der genau heiße, wisse sie nicht. Mit ihm habe es aber am fraglichen Abend kurz vor Eintreffen ihres angeklagten Lebensgefährten noch eine tätliche Auseinandersetzung gegeben.

Mehrfach wird die Zeugin von der Vorsitzenden Richterin Petra Schmitz und von Oberstaatsanwalt Eric Samel verwarnt und  auf ihre Wahrheitspflicht hingewiesen. Dann beantragt ihr Rechtsbeistand Anne Bosch die Entfernung des Angeklagten aus dem Saal. Sie vermutet, dass seine Anwesenheit das Aussageverhalten ihrer Mandantin beeinflussen könnte. Nach einer Beratungspause wird  die Vernehmung ohne Beisein des Angeklagten fortgesetzt.

Das Ergebnis ist gleich null: Die Zeugin wiederholt ihre „Stolperversion“, außerdem seien sie eigentlich verlobt, er sei ein guter Vater, und sie möchte für ihre Kinder diesen guten Vater behalten. Schon bald nach der Entlassung aus dem Krankenhaus sei sie ja auch wieder fit gewesen.

Nichts  zu machen. An den veränderten Vorzeichen für den weiteren Prozessverlauf ändert sich nichts. Protokolle werden noch zitiert, wonach sie sich auf einen Rollator stützend zur ersten richterlichen Vernehmung geschleppt und sich dann deutlich vom Angeklagten distanziert habe. Fazit von Oberstaatsanwalt Samel: „Wenn ich heute Abend meiner kleinen Tochter aus Grimms Märchen vorlese, wird das dem Wahrheitsgehalt näher kommen als dieses Ergebnis.“

Die Verhandlung wird am heutigen Montag ab 9 Uhr, fortgesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort