Mutter gesteht Missbrauch des Sohns

Trier · Im Prozess um den sexuellen Missbrauch eines Säuglings haben eine 41-jährige Triererin und ihr 54-jähriger Ex-Freund erste Geständnisse abgelegt. Allerdings beschuldigen sie sich gegenseitig, auf die Idee zu den kinderpornografischen Bildern mit dem Sohn der Angeklagten gekommen zu sein.

Trier. In Handschellen werden die 41-jährige Angeklagte und der 54-jährige Mitangeklagte aus dem Raum Neustadt zum zweiten Prozesstag in den Saal des Landgerichts geführt. Beim Auftakt vor zwei Wochen ist der Versuch einer sogenannten Verständigung (Deal) gescheitert, bei der das Gericht für den Fall umfassender Geständnisse einen bestimmten Strafrahmen zugesagt hätte (der TV berichtete).
Als die schwerhörig geborene Angeklagte ihren Lebenslauf vorträgt, berichtet sie überraschend erstmals von zwei Vergewaltigungen 1998 und 2000 durch einen damaligen Freund, die sie nie angezeigt habe. Diesen Fällen wird die Staatsanwaltschaft vermutlich nachgehen.
Aussagen widersprechen sich


Beide Angeklagte lernten sich 2005 über eine Kontaktbörse im Internet kennen und trafen sich sporadisch zum Sex. Das setzte sich auch fort, nachdem die Angeklagte 2007 einen anderen Mann geheiratet hatte. Ein Sohn aus dieser Ehe war gerade zweieinhalb Monate alt, als die Mutter zusammen mit ihrem Kind den Angeklagten besuchte. Dabei entstanden kinderpornografische Fotos mit Beteiligung der beiden Erwachsenen, was beide zugeben.
Ihre Versionen unterscheiden sich jedoch erheblich. Die 41-Jährige behauptet beharrlich, der Angeklagte habe die Aufnahmen mit ihrer Kamera machen wollen. Sie habe lediglich "mitgemacht". Auf beharrliche Nachfragen des Vorsitzenden Richters Albrecht Keimburg sagt die Angeklagte nur: "Ich habe mir nichts dabei gedacht und die Bilder zu Hause gelöscht." Worte des Bedauerns kommen der Mutter nicht über die Lippen. Ähnlich reagiert sie, als Keimburg sie nach einer früheren Verurteilung fragt (siehe Extra).
Der Angeklagte stellt den Ablauf anders dar: "Sie wollte Erinnerungsfotos machen. Ich habe mitgemacht, aber ich habe kein Interesse an kleinen Kindern. Ich habe es sofort danach bereut und alle Bilder gelöscht." Allerdings kann der 54-Jährige nicht schlüssig erklären, warum er sich später eine CD mit den wiederhergestellten Bildern schicken ließ. Weitere Anklagepunkte zu Besitz und Weitergabe kinderpornografischer Dateien bestreitet er.
Die Verteidiger beider Angeklagten beantragen, die Haftbefehle gegen ihre Mandanten außer Vollzug zu setzen. Im Fall der 41-Jährigen stimmt das Gericht unter Auflagen zu, so dass sie vorläufig auf freien Fuß kommt. Der 54-Jährige bleibt hingegen wegen Fluchtgefahr in Haft - er besitzt einen Pilotenschein und gute Kontakte ins Ausland.
Der Prozess wird am Donnerstag, 25. April, fortgesetzt.
Extra

Urteil am Amtsgericht: Die aktuell angeklagte Mutter wurde 2012 vom Amtsgericht zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Sie hatte den älteren ihrer minderjährigen Söhne nackt fotografiert und die Bilder an den aktuell Mitangeklagten geschickt - angeblich auf dessen Bitte hin. Eine Begründung für die damalige Tat nennt sie am Landgericht auf Nachfrage des Richters nicht: "Ich weiß nicht genau, wie es dazu kam." cus

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