Justiz Nach Überfall auf Trierer Juwelier: Verurteilter scheitert mit Revision
Im Fall des Raubüberfalls auf ein Trierer Juweliergeschäft im Juni 2017 hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten verworfen. Das Landgericht Trier hatte den Mann zu 15 Jahren Haft verurteilt. Er hatte unter anderem Reizgas in dem Geschäft versprüht.
Wie das Landgericht Trier mitteilt, hat der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts vom 10. September 2020 als unbegründet verworfen hat.
Der Mann war wegen des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Dabei handelte es sich um eine Gesamtstrafe resultierend aus einem Urteil des Landesgerichts Kempten zu weiteren Überfällen auf Juweliere in Bayern.
Der damals 26-Jährige hatte am 23. Juni 2017 in der Trierer Brotstraße gemeinsam mit einem Komplizen ein Juweliergeschäft ausgeraubt und Luxus-Uhren im Wert von rund 110 000 Euro gestohlen. Die Beute ist bislang nicht wieder aufgetaucht. Während des Überfalls soll der Verurteilte Angestellte des Geschäfts mit einer Waffe bedroht haben, die sich später als nicht echt herausstellte. Außerdem versprühte er Reizgas im Raum, was beim Geschäftsinhaber und den beiden anwesenden Mitarbeiterinnen zu Atembeschwerden und Hautreizungen führte.
Der damals 25 Jahre alte Komplize wurde 2019 vom Landgericht Trier zu fünf Jahren Haft verurteilt.