Justiz Nach Verfolgungsjagd in Trier: Geldstrafe und drei Monate auf Bewährung

Trier · Ein Motorradfahrer hat sich im Dezember unter Drogeneinfluss eine Verfolgungsjagd in Trier-Nord geliefert. Den Mann erwartet nun eine Geldstrafe in Höhe von eintausend Euro und eine dreimonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

 Symbolbild

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Foto: dpa/Britta Pedersen

Es ist ein düsterer Abend kurz vor Weihnachten in der Trierer Rudolph-Diesel-Straße. Ein Motorradfahrer, der zuvor Ecstasy und Amphetamin genommen hatte, begegnet einer Polizeistreife und bekommt Panik. Er schaltet sein Licht aus, um nicht entdeckt zu werden. Die Polizisten antworten mit Blaulicht und blockieren die Straße. Anstatt anzuhalten, flüchtet der unter Drogen stehende Fahrer jedoch mit Vollgas, schafft es in einen Hinterhof in der Metternichstraße und versteckt sich hinter einer Treppe. Die Beamten finden ihn kurze Zeit später. Sein Führerschein wird eingezogen.

Eineinhalb Monate später vor dem Trierer Amtsgericht fehlt der mutmaßliche Täter aufgrund einer Erkrankung bei seinem eigenen Prozess. Ihm wird zur Last gelegt, sich unter Betäubungsmitteleinfluss eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert zu haben. Es ist bereits das zweite Mal, dass der Mann wegen solch einer Anklage vor Gericht steht.

Da sich der Angeklagte und sein Anwalt bereits vor dem Prozess darauf geeinigt haben, einen Strafbefehl zu akzeptieren, ist die Sitzung schnell vorbei. Staatsanwalt Schölch plädiert aufgrund der einschlägigen Vorbestrafung auf eine dreimonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung mit zwei Jahren Bewährungszeit, sowie einer Geldstrafe. Richterin Nicklas begrüßt dies und entscheidet, dass als Geldstrafe eintausend Euro an den Trierer Verein Nestwärme gehen sollen. Aufgrund des monatlichen Nettoeinkommens von rund 1.500 Euro sei dies für den Angeklagten eine angemessene Summe, so die Richterin. Sein Mandant werde den Strafbefehl annehmen, erklärt sein Anwalt.

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