Infrastruktur Nachsitzen beim Schulneubau

Schweich/Trier · Auf der Schweicher Großbaustelle herrscht Stillstand. Und nun liegen auch noch die Bauherren mit dem Land wegen der Förderung im Clinch.

 Futuristisch: So sieht auf dem Reißbrett der Haupteingangsbereich von der Treverer-Schule und der Grundschule in Schweich aus.

Futuristisch: So sieht auf dem Reißbrett der Haupteingangsbereich von der Treverer-Schule und der Grundschule in Schweich aus.

Foto: Numrich Albrecht Klumpp Architekten, Berlin

Auf der großen Baustelle zwischen Bahnhofstraße, Ermesgraben und B 53 in Schweich herrscht gähnende Leere. Eigentlich sollten dort in Kürze die Handwerker beginnen, die Treverer-Förderschule und die Grundschule Schweich hochzuziehen. Seit Monaten ist das Erdreich planiert, die Versorgungsleitungen liegen im Boden. Doch nach der Erschließung ist erst einmal Baupause bei dem 44-Millionen-Euro-Projekt (siehe Info). Die Ausschreibungen für die Rohbauarbeiten sind auf unbestimmte Zeit verschoben worden (der TV berichtete).

Als Grund nennt der Bauherr – das ist ein Zweckverband bestehend aus den beiden Schulträgern Kreis Trier-Saarburg und Verbandsgemeinde Schweich – eine ungesicherte Finanzierung. Ungesichert deshalb, weil das Land sich bei den Fördermodalitäten bedeckt hält. Die Förderhöhe soll sich zwischen zehn und zwölf Millionen Euro bewegen. Mainz ziert sich, den Zahlungszeitpunkt zu nennen, was die Träger unter Druck bringt. Diese müssen jetzt möglicherweise zusätzliche Kredite aufnehmen.

In einem Schreiben an die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig bittet Landrat Günther Schartz das Land eindringlich, die „bewilligungsrechtlichen und haushalterischen Voraussetzungen zu schaffen”.

Schon in einem Gespräch mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatten Schartz und Christiane Horsch, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Schweich, die Fördermodalitäten für das Großprojekt thematisiert. Es reiche nicht aus, eine Bewilligung mit offenem Zahlungszeitpunkt zu bekommen, so der Tenor. Man benötige kurzfristig Kassenmittel, also Geld, über das man gleich zu Projektbeginn verfügen könne.

Außerdem erhoffen sich die Schulträger höhere Fördermittel durch die sogenannte Besserstellungsklausel. Der Bund plant eine Grundgesetzänderung, die es ermöglichen soll, den Ländern und Kommunen Mittel für den Bildungsbereich, also auch für Schulbauten, zur Verfügung zu stellen. Bei Kindergärten greift die zusätzliche Bundesförderung bereits.

Wie Bürgermeisterin Horsch kürzlich im VG-Rat Schweich bekanntgab, habe Ministerin Hubig mitgeteilt, die Besserstellungsklausel sei für das Schulprojekt nicht möglich. Zudem wolle das Land abwarten, was die Prüfung des Großprojekts durch den Landesrechnungshof ergebe.

Auch in einem andere Punkt war die Antwort der Bildungsministerin ernüchternd: Das Schulgesetz sehe nicht vor, schrieb Hubig, dass ein Zweckverband eine Schule betreibe. Kreis und VG Schweich hatten schon früh einen Zweckverband gegründet, um die Partnerschulen gemeinsam zu bauen und anschließend auch gemeinsam zu führen.

Bürgermeisterin Horsch gibt sich trotz der Rückschläge optimistisch: „So ein Projekt gibt es bisher nirgendwo. Alles ist regelbar, die ADD hat uns Unterstützung zugesagt.”

Auch Landrat Schartz ist zuversichtlich, dass weitere Gespräche mit der ADD und dem Ministerium zu einem zufriedenstellenden Ergebnissen führen: „Das Ministerium hat uns Gespräche angeboten, wenn der Rechnungsprüfungsbericht vorliegt. Wegen der Besserstellung muss die Ministerin Farbe bekennen.”

Für den Fall, dass die Besserstellungskausel für das Schweicher Projekt nicht erreicht werden kann, erwägt der Landrat, „die Maßnahme aufzuschieben, bis die Bundesförderung klar ist”.

Dies gebiete schon der Umstand, dass es haushaltsrechtlich geboten sei, optimale Förderbedingungen für Projekte zu erzielen. Ziel sei es, mit den Rohbauarbeiten im Frühjahr 2019 zu beginnen.

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