Naturerbe contra Handwerkerpark

TRIER. Eine Anwohnerin hat Klage gegen den Handwerkerpark in Trier-Feyen eingereicht. Sie argumentiert unter anderem mit einer zu erwartenden hohen Verkehrs- und Lärmbelastung und einem Verstoß gegen das immissionsschutzrechtliche Trennungsgebot von Wohn- und Gewerbegebieten. Der Normenkontrollantrag der Klägerin wird am 4. Juli vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz mündlich verhandelt.

Der Handwerkerpark ist ein kurioses Konstrukt. Das geplante Paradies für regionale Handwerksbetriebe, das auf dem ehemaligen französischen Militärareal in Trier-Feyen entstehen soll, bildet praktisch eine Einheit mit dem Naturschutzgebiet Mattheiser Wald. Es wird in diesem Gerichtsverfahren um die Beeinträchtigung dieses Naturschutzgebietes sowie des Lebensraums geschützter Pflanzen und Tiere gehen. Ebenfalls erörtert wird die Belastung des Wohngebiets Pellinger Straße. Die Mehrheit der dort lebenden Menschen hat zu diesem Thema eine sehr deutliche Meinung. "Man fasst sich doch an den Kopf", sagt Anwohner Wilhelm Schaab im Gespräch mit dem TV. "Erst wird ein Handwerkerpark für zehn Millionen Euro geplant, dann die Standortanalyse nachgeschoben und zum Schluss der Bedarf festgestellt." Schaab erinnert daran, dass weder Stadt noch Handwerkskammer bis heute eine "nachprüfbare Liste von Interessenten" vorgelegt haben, die sich im Handwerkerpark niederlassen wollen. Die Diskussionsrunde war sich einig: Sie will die Einbeziehung des gesamten südlichen Höhenrückens über Feyen in das FFH-Gebiet Mattheiser Wald.Streit läuft seit sechs Jahren

Seit sechs Jahren streiten Anwohner, Umweltschutzverbände, Stadt und Handwerkskammer über den Handwerkerpark Trier-Feyen. Insbesondere HWK-Geschäftsführer Hans-Hermann Kocks setzt sich intensiv für das Projekt ein, das er für unerlässlich hält, damit Handwerksbetriebe nicht wie in den vergangenen Jahren mangels zur Verfügung stehender Flächen in die umliegenden Orte abwandern und der Wirtschaftsstandort Trier Arbeitsplätze verliert. Laut Kocks gibt es rund 20 interessierte Betriebe, die sich in Feyen ansiedeln würden. Der Trierer Stadtrat hat zwar den Satzungsbeschluss mehrheitlich gefasst, aber die zur Umsetzung notwendigen Baubeschlüsse stehen noch aus. Nur die CDU-Fraktion steht noch voll hinter dem Plan. Sollte die Mehrheitsfraktion die noch zögernde UBM nicht auf ihre Seite bringen, hat das Projekt keine Zukunft. Sollte der achte Senat des Oberverwaltungsgerichts im Sinne der Klägerin entscheiden, wird es in absehbarer Zeit ohnehin keine Baubeschlüsse geben. Mit einem konkreten Ergebnis des Normenkontrollverfahrens wird im September gerechnet. Dem Mattheiser Wald werden unterdessen weitere Ehren zuteil. Die Bundesregierung hat die von ihr ausgewählten Bundesliegenschaften benannt, die zum "Nationalen Naturerbe" erklärt werden sollen. Für Rheinland-Pfalz wurden zwei Flächen ausgewählt: Der Mattheiser Wald ist dabei, ebenso der Ebenberg bei Landau. Vorschläge werden erörtert und bewertet

Rheinland-Pfalz wird die Vorschläge mit den zuständigen Gebietskörperschaften erörtern und bewerten, heißt es in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums. Die Auswahl des Bundes erfolgte aufgrund eigener Kenntnisse sowie in Auswertung von Daten der Länder zu wertvollen Lebensräumen. Eine Bewertung des Landes, welche der Bundesliegenschaften in das "Nationale Naturerbe" aufgenommen werden sollten, war damit nicht verbunden.

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