Neue Konstitution für edlere Tropfen

Mehr als 70 Prozent der deutschen Rebfläche sind im ersten länderübergreifenden Weinausschuss der Industrie- und Handelskammern vereint. Sieben Anbaugebiete sind dort vertreten.

Trier. (red) Der Weinausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) hat sich erstmals als gemeinsamer länderübergreifender Ausschuss der Kammern Koblenz, Pfalz, Rheinhessen, Trier und Wiesbaden neu konstituiert.

Die nun vertretenden Gebiete umfassen sieben der 13 deutschen Anbaugebiete, mit einem Anteil an der deutschen Rebfläche von rund 70 Prozent. Die Regionen decken mehr als 90 Prozent des gesamten deutschen Weinexports.

Mitglieder des Weinausschusses sind Vertreter der Weingüter, Genossenschaften, Weinkellereien und Weinkommissionäre. Die Geschäftsführung des Ausschusses liegt in den Händen der IHK Trier.

Die Ziele des Ausschusses seien nach Aussage des Ausschussvorsitzendes Dirk Richter aus Mülheim an der Mosel: "Wir möchten weinpolitisch auf vielen Ebenen marktorientierte Akzente setzen und die Argumente der Weinvermarkter in aktuelle Diskussionen zur Änderung des Weinrechts einbringen."

In der ersten Sitzung des Gremiums standen die Umsetzung der EU-Weinmarktordnung und die Veränderungen des Weinbezeichnungsrechts im Mittelpunkt.

Wesentliche Punkte sind dabei die Verwendung der Begriffe "geschützte Ursprungsbezeichnung" und "geschützte geographische Angabe", die Schaffung eines neuen Landweingebietes "Rhein" und die Umsetzung der Hektar-Höchsterträge in Rheinland-Pfalz und Hessen.

Außerdem wurden bei der Sitzung die auf Länderebene umzusetzenden Kontroll- und Zertifizierungsverfahren angesprochen.