Neue Windräder für die Gusterather Höhe

Gusterath · Der Ortsgemeinderat Gusterath will Investoren die Möglichkeit bieten, weitere Windräder auf der Höhe entlang der L 143 aufzustellen. Noch verhindert dies der Bebauungsplan aus den 90er Jahren. Nach der jüngsten Ratssitzung könnte sich das ändern.

 Sollen Zuwachs erhalten: die Windräder an der L 143 auf der Gusterather Höhe. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Sollen Zuwachs erhalten: die Windräder an der L 143 auf der Gusterather Höhe. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Gusterath. Sollen sich auf der Gusterather Höhe künftig mehr als fünf Windmaschinen drehen? Werden Investoren dort auch 150 Meter hohe Windkraftriesen der neuen Generation errichten dürfen? Noch verhindert dies der in den 90er Jahren von der Gemeinde Gusterath aufgestellte Bebauungsplan "Sondergebiet Windenergienutzung", der Anzahl und Größe der Rotormasten regelt. Zugelassen sind fünf Anlagen mit einer Höhe von maximal 80 Metern. Auf einstimmigen Beschluss will der Gusterather Gemeinderat diese Hürde jetzt einreißen. In der Anfangszeit der Windenergie wurden in vielen Gemeinden ähnliche Bebauungsläne aufgestellt. Doch nach der großen deutschen Atomabsage und der Kehrtwende in Richtung erneuerbare Energien werden solche Bebauungspläne allerorts infrage gestellt. Auch die Rechtsprechung gibt keine Rückendeckung mehr: Eine Beschränkung auf Zahl und Höhe der Anlagen ist in ausgewiesenen Windkraft-Sondergebieten wie bei Gusterath anfechtbar. Dass dies zu erheblichen Interessenkonflikten mit den nächsten Anrainern der Windparks führen kann, zeigt das Beispiel Hungerberg bei Trierweiler-Udelfangen, wo sich ein ganzer Ortsteil heftig gegen mehr und höhere Windmühlen sträubt. (der TV berichtete). Derartige Kollisionen waren in der Ratsitzung im Gusterather Gemeindehaus nicht zu befürchten - dies zeigte sich schon eingangs bei der Einwohnerfragestunde. Dabei brachte ein Zuhörer zum Thema "Windkraft" nur die Bitte vor, beim Bau neuer Anlagen auf der Höhe doch an die finanzielle Beteiligung interessierter Gusterather Bürger zu denken - auch sie wollten ein Stück vom großen Windkraftkuchen abbekommen. Zum Einstieg in das Thema "Aufhebung Bebauungsplan Sondergebiet Windenergie" berichtete Ortsbürgermeister Alfred Bläser von drei Investoren, die an weiteren Standorten auf der Gusterather Höhe interessiert seien oder vorhandene Anlagen durch größere ersetzen wollten (Repowering). Bei Gesprächen mit der Verbandsgemeinde, der Kreisverwaltung und der Planungsgemeinschaft Region Trier sei übereinstimmend empfohlen worden, für neue oder größere Anlagen keinen neuen Bebauungsplan aufzustellen, sondern den alten einfach aufzuheben. Bläser: "Nach heutiger Auffassung ist eine Einschränkung nach Zahl und Höhe der Anlagen in Vorranggebieten rechtlich nicht mehr haltbar." Früher sei die Begrenzung vielleicht sinnvoll gewesen. Aber nun habe ein Umdenken begonnen, und Ersatzenergien müssten bereitgestellt werden.Die Aussprache danach war kurz - die Abstimmung einstimmig. Die Aufhebung des Bebauungsplans ist beschlossen - das Aufhebungsverfahren soll eingeleitet werden. Meinung

Eine Frage des BlickwinkelsWiderstand und Protest gegen den Ausbau der Windkraft? In Gusterath kein Thema - in Trierweiler ein polarisierender Zankapfel. Alles ist eine Frage des Blickwinkels. Die Windmühlen auf der Gusterather Höhe stören keinen. Sie sind aus der Ferne nur als Strichmännchen erkennbar, und den auf der Landesstraße vorbeirollenden Autofahrern sind sie schlicht egal. Die Gusterather selbst sitzen talwärts und kriegen nichts mit von den eigenen Windmühlen. Anders liegen die Dinge in Trierweiler mit seinem Windpark Hungerberg. Zwar sind dessen Windräder auch nicht überall optisch präsent, aber umso präsenter im Ortsteil Udelfangen, dem unmittelbaren Windpark-Anrainer. Dessen Anwohner wehren sich gegen weitere und noch gigantischere Anlagen. Aus ihrer Sicht zu Recht. Die Beispiele Gusterath und Udelfangen lehren: Was an einem Ort problemlos möglich ist, lässt sich nicht analog an einen anderen Ort übertragen. Der Blick muss zunächst den örtlichen Besonderheiten gelten - im Interesse der dort lebenden Menschen. f.knopp@volksfreund.deIn der Gemeinde Trierweiler ist die geplante Aufhebung eines beschränkenden Bebauungsplans "Windpark Hungerberg" noch in der Schwebe. Grund: Der im April vom Gemeinderat gefasste Aufhebungsbeschluss war nichtig, weil ein als befangen eingestuftes Ratsmitglied (Grundstückseigner) bei Beratung und Abstimmung nicht im Zuschauerraum Platz genommen hatte, sondern wie früher üblich nur vom Tisch abgerückt war. Dies hatten Windkraftgegner erfolgreich bemängelt. Ende Juli sollte die Entscheidung in einem zweiten Anlauf herbeigeführt werden. Doch nach heftigen Protesten aus Udelfangen, dem unmittelbar vom Windpark betroffenen Ortsteil von Trierweiler, wurde der Beschluss vertagt. Zunächst soll ein Gutachten die Rechtslage klären. f.k.

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