Neues Urteil: Recyclingfirma Eu-Rec darf wieder arbeiten

Die von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vorläufig stillgelegte Recyclingfirma Eu-Rec darf ihren Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Trier/Koblenz. Die Koblenzer Richter gaben der Klage der Eu-Rec GmbH statt und erlaubten ihr, die Maschinen wieder anzuwerfen. Jedoch darf die Recyclingfirma im Trierer Hafen ihre Abfallbehandlungsanlage nur mit vorgewaschenem Material betreiben. Damit soll der strenge und üble Geruch verhindert oder wenigstens gemildert werden, der viele Anwohner im benachbarten Stadtteil Pfalzel seit Monaten quält (der TV berichtete mehrmals).
Die Eu-Rec GmbH bereitet benutzte Plastikfolien auf, darunter auch die Gelben Säcke des Sortiersystems Grüner Punkt. Bevor die Folien zu einem Granulat-Brennstoff verpresst werden, müssen sie von organischen Resten, die an ihnen kleben, gereinigt werden. Beim Waschen und Erwärmen entsteht der Geruch, der in Pfalzel immer wieder Übelkeit und Schwindel ausgelöst hat. Die SGD Nord hat schließlich die vorläufige Stilllegung verfügt, das Verwaltungsgericht Trier hat diese bestätigt.
Diesen Beschluss hoben die Koblenzer Richter wieder auf. Die Eu-Rec GmbH solle die Chance erhalten, durch technische Umrüstung und bessere Organisation der Verfahrensabläufe eine effektive Geruchsemissionsreduzierung im Betrieb zu erreichen. jp

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