Nicht die Rasse zählt

Gefahrenabwehr ist ein erstrebenswertes Ziel. Aber das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) gaukelt den Bürgern nur Sicherheit vor, wenn es zum Beispiel davon ausgeht, dass das Agressionsverhalten von Hunden an einzelnen Rassen festzumachen sei.

Es gibt keinerlei wissenschaftliche Basis für diese "unwiderlegliche Vermutung". In dem Gesetz spiegeln sich Denkmuster aus der NS-Zeit. Damals hieß es: "Nach rassistischer Lehre bestehen biologisch begründete Wesens- und Qualitätsunterschiede zwischen den Menschenrassen. Die Zugehörigkeit zu einer von ihnen entscheidet also über den höheren oder minderen Wert sowohl des Individuums als auch eines ganzen Volkes." Man muß nur Menschrassen durch Hunderassen und Volk durch Rasse ersetzen, um die Denkweise in dem LHundG zu durchschauen. Erstaunlich ist auch, dass es sich bei den so diskrminierten Rassen nur um ausländische Rassen handelt. Zum Beispiel wird der diskriminierte Staffordshire Terrier in England (etwa 250 000 Exemplare) wegen seines besonders freundlichen Verhaltens Kindern gegenüber als "Kindermädchen" bezeichet. Demgegenüber wird der Deutsche Schäferhund nicht diskriminiert, obwohl er in jeder Statistik an der Spitze für auffällig gewordene Hunde steht. Es gibt nur - unabhängig von Rassen - gefährliche Hunde. Vor allem liegt das Problem mehr am oberen Ende als am unteren Ende der Leine. Dr. Manfred Kölsch, 54295 Trier

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