Nicht objektiv

Zum Bericht "Lehren mit der Angelrute" (TV vom 26. November):

Der Angelverein Trier Süd möchte einiges klarstellen. Lehrer Andreas Witzig trat vor einiger Zeit mit der Bitte an uns heran, mit seinen Schülern bei uns am Weiher angeln zu dürfen. Wir haben ihm mitgeteilt, dass dies nur über eine Form der Mitgliedschaft möglich ist. Dies lehnte er aber ab. Unser Pachtvertrag erlaubt weder Gastanglern noch sonstigen fremden Personen, außer Vereinsmitgliedern, das Angeln am Weiher. Laut Landesfischereigesetz muss jeder Angler im Besitz eines Fischereischeines sein. Zusätzlich muss er einen Erlaubnisschein für das betreffende Gewässer haben und diese Papiere mit sich führen. Ein Fischereischein ist zur Ausübung der Fischerei nicht erforderlich, soweit die Fischereibehörde in besonderen Fällen für Teilnehmer an fischereilichen Schulungen Ausnahmen zugelassen hat. Dies setzt voraus, dass jemand mit gebrauchsfertigem Gerät am Wasser die Fischerei ausüben darf. Weiterhin möchten wir klarstellen, dass ein Vereinsmitglied schwerbehindert ist, in einer betreuten Wohngemeinschaft lebt und in der Lebenshilfe Trier arbeitet. Dieser junge Mann ist ein akzeptiertes Mitglied im Verein. Damit entfällt wohl der Vorwurf, wir würden nicht auf die Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen eingehen. In Trier-Süd gibt es zwei große Weiher. An der Arnulfstraße gelegen und von der Straße einzusehen ist der Mattheiser Weiher. Der oben gelegene Weiher heißt heute Herrenweiher, früher genannt Carparyweiher. Das Angeln ist nur an diesem Weiher gestattet, nicht aber am Mattheiser Weiher. Mit Befremden haben wir die keinesfalls objektive Berichterstattung zur Kenntnis genommen. Der Reporter hätte sich mit dem Verein vorher in Verbindung setzen müssen. Denn man sollte auch einem "Beschuldigten" eine Chance geben, bevor er verurteilt wird. Albert Krämer, Trier ASV Trier Süd

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