Noch kein Ende mit dem Krach

Die Moselstrecke gehört zu einer der stark frequentierten Bahnstrecken in Deutschland. Schalltechnische Untersuchungen haben gezeigt, dass in Teilbereichen Lärmschutzwände erforderlich sind. Die Verwaltung informierte darüber am Donnerstag Baudezernentin Simone Kaes-Torchiani und den Dezernatsausschuss IV.

 Züge erzeugen Lärm: Nächstes Jahr soll mit dem Bau von Lärmschutzwänden entlang der Bahnstrecke Trier-Koblenz begonnen werden. TV-Foto: Gabriela Böhm

Züge erzeugen Lärm: Nächstes Jahr soll mit dem Bau von Lärmschutzwänden entlang der Bahnstrecke Trier-Koblenz begonnen werden. TV-Foto: Gabriela Böhm

Trier. Rund 230 Züge - Tendenz steigend - rattern allein durch Trier-Ehrang auf der Bahnstrecke Trier-Koblenz - Tag und Nacht. Insbesondere die schweren Güterzüge haben in der Kapellenstraße in Ehrang wegen ihrer Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen immer wieder zu heftigen Anwohnerprotesten geführt (der TV berichtete mehrfach). Das Problem ist nach wie vor nicht behoben. Seit vielen Jahren schon fordern Anwohner den Bau von Lärmschutzwänden. Offenbar soll die Maßnahme im nächsten Jahr begonnen und im Jahr 2010 abgeschlossen werden.

In jüngster Zeit hatte es Untersuchungen entlang der Moselstrecke gegeben, die auf der Grundlage des prognostizierten Zugverkehrs im Jahr 2015 die Immissionsgrenzwerte ermitteln - und zwar ohne und mit Schallschutzwänden. Im Ergebnis sind besonders Ehrang betroffen und Trier-Süd/Heiligkreuz. In den vergangenen Wochen hatten sich sämtliche involvierten Ortsbeiräte mit dem Thema Lärmschutz entlang der Bahnlinie befasst und dementsprechenden Maßnahmen zugestimmt. Wobei insbesondere der Ortsbeirat Ehrang-Quint eine schwierige Entscheidung unter städtebaulichen Aspekten zu treffen hatte. Schließlich wird sich nach Abschluss der Baumaßnahmen ein sieben Meter hoher Wall durch den Ort ziehen - zwei Meter hohe Lärmschutzwände entlang der Garten- und Franziskusstraße auf dem fünf Meter hohen Bahndamm.

Da hiervon auch der Haltepunkt Ehrang betroffen ist, gelte es, "Angs-Räume" zu vermeiden, informierte Stefan Leist, Leiter des Stadtplanungsamts. Transparente Schallschutzwände hätten allerdings nicht die hoch absorbierende Wirkung wie die der Aluminium-Fertigwände. Zur Frage der Gestaltung der Wände müsse die DB-Projekt-Bau zu Rate gezogen werden, die überhaupt die Maßnahmen zur Genehmigung dem Eisenbahnbundesamt vorlegen muss.

extra Lärmschutzmaßnahmen: Kapellenstraße (drei Meter hohe Lärmschutzwand bis Quint), Garten- und Franziskusstraße (zwei Meter), Hawstraße bis Im Kiewelsberg (drei Meter). Wo Lärmschutzwände nach den Berechnungen keinen Kosten-Nutzen-Effekt ergaben oder nicht machbar sind, können Eigentümer der berechtigten Häuser passive Schallschutzmaßnahmen geltend machen. Dies gilt auch für Gebäude, bei denen trotz Schutzwand noch Grenzüberschreitungen auftreten. Die Maßnahmen des aktiven Schallschutzes (Schallschutzwände) und passiven Schallschutzes (spezielle Fenster, Belüftungsgeräte) werden vom Bund finanziert, letztere werden zu 75 Prozent bezuschusst. Um förderfähig zu sein, müssen Grenzwerte überschritten werden, das Gebäude vor Inkrafttreten des Bundesimmissionsschutzgesetzes am 1. April 1974 errichtet worden sein sowie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, der vor dem 1. April rechtsverbindlich wurde.

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